Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen (FOTO)

Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen (FOTO)

ID: 1586797
(ots) -
Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen
Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen
Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. (Amtsgericht Hamburg,
Aktenzeichen 46 C 144/16)

Der Fall: Der Bewohner einer vermieteten Immobilie war an
Schizophrenie erkrankt. Das führte zu zahlreichen, der übrigen
Hausgemeinschaft nur schwer zumutbaren Belästigungen. Der Betroffene
schrie, er sorgte für laute Geräusche und trat sogar die Wohnungstüre
einer Nachbarin ein. Der Eigentümer mahnte dieses Verhalten ab und
kündigte schließlich auch das Mietverhältnis. Beide Male bezog er
sich dabei jedoch auf dieselben Vorgänge aus jüngster Vergangenheit.

Das Urteil: Genau diese Doppelung war rechtlich nicht möglich,
hieß es in der Entscheidung des Amtsgerichts. Das widerspreche
geradezu dem Sinn einer Abmahnung, mit der ja bewirkt werden solle,
dass sich bestimmte Vorgänge nicht mehr wiederholen. Könnten für
Abmahnung und Kündigung identische Sachverhalte benannt werden, dann
werde das rechtliche Instrument der Abmahnung sinnlos. Dem Mieter sei
gar keine Gelegenheit gegeben worden, sein Verhalten zu ändern. Der
Eigentümer müsse sich schon entscheiden, ob eine Störung in seinen
Augen so schwerwiegend sei, dass er deswegen sofort kündigen wolle.
Ein weiteres Hindernis für die Kündigung war im konkreten Fall die
Tatsache gewesen, dass es sich bei dem Mieter um einen kranken
Menschen handelte.



Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Patientenverfügung: konkret formulieren! Minigolf für vier Personen - ein amüsanter Roman erzählt von hinterlistigen Spielern und Freundschaft
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1586797
Anzahl Zeichen: 2047

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 18-03-kuendigungsgrund.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 18-03-kuendigungsgrund.jpg


Patientenverfügung: konkret formulieren! ...
Endlich hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Patientenverfügung konkretisiert. Aber nicht alle Unsicherheiten und Zweifel sind damit für Ärzte, Betreuer und Angehörige aus dem Weg geräumt. Mittlerweile haben laut Deutschem Hospiz- und PalliativVerband e. V. (DHPV) in Berlin rund 4

Buchtipp für das Osternest: Kampfansage ...
Es gibt Themen, da sprechen die meisten Menschen nicht gerne drüber. So ein Thema ist z.B. sich mit psychischen Krankheiten auseinanderzusetzen. Aber nicht Autorin Heidi Dahlsen. Sie möchte mit ihrem Buch aufwecken und die Augen öffnen, damit betroffene Menschen von der Gesellschaft toleriert, ak

Ostertipp: Als die Haselmaus ihre Farbe verlor / As the Dormouse lost her colour ...
Tief im Wald, in einem hohlen Baum, lebt eine kleine Haselmaus. Ihr Freund, der Wolf, hat bald Geburtstag und sie will ihm eine Freude bereiten, also geht sie auf die Suche nach dem passenden Geschenk. Doch auf einmal ist die kleine Maus nicht mehr bunt, sondern schwarz/weiß. Verzweifelt versucht s

Von Büchern hat man mehr als von Schokoladeneier ...
Zu Ostern wird so manche Leckerei in das Osternest gelegt. Aber es muss doch nicht immer nur Süßes sein. Mit einem schönen Buch kann man auch eine Freude breiten und es ist auf jeden Fall besser für die Zähne. Buchtipps: Der liebe Wolf und die traurige Häsin Eine unglaublich und spannende


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z