RNZ: Gerecht - Kommentar zum Urteil gegen Hussein K.
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weil es die politische Stimmung im Land beruhigt, sondern weil hier
jemand vor Gericht stand, dessen Empathielosigkeit schlicht
schockierend ist. Und weil die Richter von einer Wiederholungsgefahr
ebenso ausgehen wie von der besonderen Schwere der Schuld. (...) Ein
harter Richterspruch macht die Tote nicht mehr lebendig, aber er gibt
zum Beispiel den Eltern der Ermordeten das Gefühl, dass der Staat
Gerechtigkeit walten lässt. Der im Gerichtssaal aufkommende (und
natürlich streng genommen falsche) Applaus bestärkt diesen Eindruck.
Dass darüber hinaus auch gesellschaftlich eine beruhigende Wirkung zu
spüren ist, gehört im Übrigen zu den gewollten Effekten der
Rechtsprechung. Es geht auch darum, dass die Allgemeinheit die Justiz
als gerecht empfindet. Nur darf dieser Umstand eben nicht allein
ausschlaggebend sein. Strafe. Gefühl. Haft. Am Ende richtete Hussein
K. unendlich viel Leid an. Es bleibt tiefe Traurigkeit."
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Datum: 22.03.2018 - 19:16 Uhr
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