Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG legt Telefonprotokolle vor
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Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.
„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“
Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Datum: 05.02.2010 - 15:40 Uhr
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