Tillmann/Güntzler: Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Tillmann/Güntzler: Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

ID: 1598291
(ots) - Reform der Grundsteuer nunmehr zügig angehen

Am morgigen Dienstag fällt das Bundesverfassungsgericht sein
Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler:

"Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine der wichtigsten
steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre. Die
Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste
Einnahmequelle der Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht wird in
seiner Urteilsverkündung Leitplanken aufstellen, die der Gesetzgeber
bei einer Neuregelung zu berücksichtigen haben wird.

Besonders spannend ist die Frage, wie lang die durch das Gericht
gesetzte Übergangsfrist sein wird. Insbesondere auch hiervon wird
abhängen, ob der Bundesratsentwurf, dessen Umsetzung rund 10 Jahre ab
Verabschiedung dauern würde, überhaupt als Verhandlungsgrundlage
dienen kann, oder ob es zu einem schnellen und einfachen
Berechnungsverfahren für die Grundsteuer kommen muss.

Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass es zu keiner weiteren
Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der
Nebenkosten durch die Grundsteuer kommen darf. Belastungssteigerungen
um bis das 40-fache - wie erste Verbände in Bezug auf den seit
anderthalb Jahren vorliegenden Bundesratsentwurf prognostizieren -
sind nicht hinnehmbar und stehen dem Ziel entgegen, bezahlbares
Wohnen in Innenstädten auch künftig zu ermöglichen.

Erinnert sei daran, dass die Finanzministerkonferenz schon 2010
einstimmig beschlossen hat, dass Einnahmeerhöhungen bei einer
Grundsteuerreform nicht beabsichtigt sind. Das bleibt unser Ziel."

Hintergrund: Die finanzpolitische Sprecherin der


CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann wird an der
Urteilsverkündung in Karlsruhe teilnehmen. Gern steht sie im
Anschluss an die Urteilsverkündung für Fragen zur Verfügung.



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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 09.04.2018 - 12:56 Uhr
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