Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Tücken der Grundsteuer
Hannes Koch
ID: 1598915
Wohnraum. Deswegen erscheint es verständlich, wenn sich nun viele
Leute - Immobilienbesitzer wie Mieter - Sorgen machen, dass die
Wohnungen teurer werden. Für Millionen Häuser könnte die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag diese
Wirkung tatsächlich entfalten. Bei der nun nötigen Reform des
Gesetzes müssen Bund, Länder und Kommunen deshalb vorsichtig sein.
Sie sollten das Ziel verfolgen, die regionalen Preisanhebungen in
engen Grenzen zu halten. Überraschend kam das Urteil des
Verfassungsgerichts nicht. Die sogenannten Einheitswerte für die
Berechnung der Grundsteuer stammen in Ostdeutschland von 1935, im
Westen von 1964. Seitdem ist einiges passiert. Die alten Maßstäbe
bilden einfach nicht die aktuellen Werte vieler Immobilien ab.
Frühere Mietskasernen enthalten heute oft keine Arbeiter-Wohnklos
mehr, sondern 150-Quadratmeter Luxuswohnungen mit entsprechender
Rendite. Warum also sollten nicht die Immobilienbesitzer einen
größeren Teil ihres Gewinns an die Gemeinschaft abtreten - in
Gestalt der höheren Grundsteuer? Weil die Grundsteuer auf die Miete
umgelegt werden darf. Nicht die Hausbesitzer zahlen sie, sondern
die Mieter. Mehr Steuer bedeutet daher, dass es teurer wird, das
Grundbedürfnis des Wohnens zu befriedigen. Und wenn man den
Immobilieneignern gesetzlich verböte, die Abgabe umzulegen? Das
reduzierte die Gewinnmarge der Vermieter, wodurch möglicherweise
weniger neue Wohnungen gebaut würden. Keine gute Idee in einer Zeit,
da Mangel an Wohnraum herrscht. Bis zu zwei Millionen Unterkünfte
fehlen derzeit in Deutschland, vor allem günstige. Hohe Mieten wegen
knappen Angebots gelten schon als Teil der neuen sozialen Frage.
Trotzdem kann die Politik das Karlsruher Urteil nicht ignorieren.
Gestiegene Immobilienpreise werden besonders in den Innenstädten von
München, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden
und anderenorts zu höheren Abgaben führen. Allerdings gibt es
Möglichkeiten, den Anstieg auf ein sozialverträgliches Maß zu
begrenzen. Die Bundesländer könnten die Steuer regional
differenzieren. Auch die Kommunen wählen ihre Hebesätze selbst. Und
schließlich sollte die Wertanpassung, wie vom Verfassungsgericht
ermöglicht, über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, um
plötzliche Sprünge zu vermeiden.
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Datum: 10.04.2018 - 20:30 Uhr
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