Mitteldeutsche Zeitung: zur Grundsteuer
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Landesregierungen, Bundestag und Bundesrat sehenden Auges seit
Jahrzehnten einen verfassungswidrigen Zustand. Nicht die Höhe der
Abgabe ist das Problem, sondern ihre Verteilung. Wenn ihre Berechnung
auf Werten von 1964 oder im Osten sogar von 1935 beruht, schafft dies
Ungerechtigkeiten, die mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar
sind. Es freut sich der Villenbesitzer am Starnberger See, der
zusätzlich zur Wertsteigerung seines Objektes eine Vorzugsbehandlung
beim Finanzamt bekommt. Die Benachteiligten sind Eigentümer und
Mieter, die in weniger lukrativen Regionen mit geringeren
Wertzuwächsen wohnen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 10.04.2018 - 18:55 Uhr
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