Köln / Gericht stoppt Parkstadt-Süd: Freie Wähler sehen sich bestätigt.
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(Köln / Rodenkirchen / Raderberg ) „Ich teile die Einschätzung der IG Großmarkt. Die Stadt Köln hat das Projekt Parkstadt-Süd völlig dilettantisch begonnen, indem sie die neben den Interessen von Grundstückseigentümern, auch die Interessen der Händler des Kölner Großmarkts, einfach ignoriert hat“,

(firmenpresse) - „Ich teile die Einschätzung der IG Großmarkt. Die Stadt Köln hat das Projekt Parkstadt-Süd völlig dilettantisch begonnen, indem sie die neben den Interessen von Grundstückseigentümern, auch die Interessen der Händler des Kölner Großmarkts, einfach ignoriert hat“,
kommentiert Bezirksvertreter Torsten Ilg das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das bereits am Dienstag das Planungsverfahren für die Parkststadt-Süd gestoppt hatte:
„Es kann nicht sein, dass die Stadt den Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zufügt, indem sie sich zum Beispiel weigert, klare Zukunftsperspektiven am Standort Raderberg zu entwickeln. Auch die Politik trägt eine Mitschuld an der Situation.
Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im Januar 2017 in der BV-Rodenkirchen einen Antrag gestellt, der die Verwaltung aufgefordert hätte, unter Einbindung interessierter Händler, ein Konzept für einen verkleinerten Marktbereich auf dem alten Großmarktgelände zu entwickeln, welches ein Bleiberecht für diejenigen Händler beinhaltet hätte, die gerne am alten Standort in Raderberg bleiben würden.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen, bei Enthaltung der FDP leider abgelehnt. Deswegen fühle ich mich mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts voll bestätigt. Ich bin ein Befürworter der Parkstadt-Süd. Aber es ist schon traurig, dass hier in Köln immer öfters die Gerichte entscheiden müssen, nur weil weder die Verwaltung noch die politischen Parteien es als notwendig erachten, bereits im Vorfeld von Entscheidungen die Bürgerinteressen ausreichend zu berücksichtigen“.
So Ilg in einer aktuellen Pressemitteilung.
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Datum: 12.04.2018 - 09:37 Uhr
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