Rheinische Post: Kommentar: Dieüberholten Privilegien der Kirchen
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schwindet: Die Kirchen leisten einen unersetzlichen Dienst für die
Menschen in diesem Land. Sie pflegen, sie trösten und sie geben denen
eine Chance, an die kein anderer mehr glaubt. Es ist daher keine
Petitesse, dass der Europäische Gerichtshof den Kirchen weiterhin
eine starke Autonomie zugesteht. Der Staat hat sich in Fragen des
Glaubens nicht einzumischen, er ist ein schlechter religiöser
Ratgeber. Was das Wort "christlich" im Jahr 2018 bedeutet, darüber
darf kräftig gestritten werden. Aber es ist keine staatliche Aufgabe,
diesen Begriff mit Inhalt und Leben zu füllen. Gerade weil die
Kirchen aber für den Menschen da sind, ist es an der Zeit, manch
überholtes Privileg des Arbeitsrechts aufzugeben. Der Chefarzt soll
wieder heiraten dürfen, die wissenschaftliche Referentin keine
Protestantin sein müssen. Das Luxemburger Urteil stärkt die Rechte
der kirchlichen Mitarbeiter. Es erkennt an, dass die Kirchen nicht
nach Gutdünken verfügen können. Die Entscheidung ist daher auch
Dokument unserer Zeit: Die Akzeptanz für Diskriminierungen aller Art
wird glücklicherweise immer geringer. Die Kirchen sind nun
aufgerufen, Mut zu beweisen. Sie wissen zum Glück, wie das geht.
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Datum: 17.04.2018 - 20:30 Uhr
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