Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zurbegrenzten Teilzeitregelung
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klagen viele Firmen so sehr wie noch nie über den Fachkräftemangel.
Auf der anderen Seite wollen viele Teilzeitkräfte mehr arbeiten,
dürfen aber nicht. Wie so oft auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt
passen bei diesem Widerspruch Angebot und Nachfrage nicht zusammen.
Aber auch innerhalb einer Firma ist es schwierig, die Interessen von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit immer unter einen
Hut zu bringen. Neben kurzfristigen Interessen geht es immer auch um
langfristige Planbarkeit - für beide Seiten. Eine zeitlich begrenzte
Teilzeitregelung scheint daher auf den ersten Blick ein guter
Kompromiss zu sein - ein Fortschritt allemal. So weit, so gut. Doch
die Tücke steckt im Detail. Die Pläne sehen so viele Ausnahmen vor,
dass Unmut und eine Zweiklassengesellschaft programmiert sind. So
soll die Regelung nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern
gelten - der Rest guckt in die Röhre. Und da auch in den großen
Firmen pro 15 Beschäftigter nur einer den Rechtsanspruch auf die
begrenzte Teilzeit hat, droht ein Hauen und Stechen im Kollegenkreis
und manche Klage.
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Andreas Kolesch
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Datum: 17.04.2018 - 21:00 Uhr
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