Umfangreicher Unfallversicherungsschutz für freiwillige Feuerwehrleute / Unfallzahlen gehen seit Jahren zurück
ID: 1601641
Deutschland im freiwilligen Feuerwehrdienst. Sie alle stehen dabei
unter dem Schutz der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der
Bundesländer. 2016 verzeichneten diese 5458 meldepflichtige
Arbeitsunfälle von freiwilligen Feuerwehrleuten, das sind 346 weniger
als im Vorjahr. Die Unfallzahlen gehen mit einzelnen Schwankungen
seit Jahren zurück. Deutlich angestiegen - um 77 Fälle - ist hingegen
2016 die Zahl der Wegeunfälle: 368 Feuerwehrleute verunglückten auf
dem Weg zum Einsatz oder vom Einsatzort nach Hause. Das ist der
höchste Stand seit 2010. Für fünf Menschen endete 2016 ein Unfall im
Feuerwehrdienst oder auf dem Weg dorthin tödlich. 2110 freiwillige
Feuerwehrleute erhielten 2016 erstmals eine Verletztenrente. Das
bedeutet: Fast 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle waren so
schwer, dass eine Rentenzahlung notwendig wurde. Renten werden in der
gesetzlichen Unfallversicherung ab einer Erwerbsminderung von 20
Prozent gezahlt.
"Diese Zahlen zeigen, wie wichtig eine gute Absicherung ist", sagt
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen. "Wer sich im Dienst der Allgemeinheit in Gefahr begibt,
muss die Sicherheit haben, dass er sich im Fall des Falles auf die
Unterstützung der Allgemeinheit verlassen kann. Die Absicherung für
die ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
geht deshalb sogar über die Absicherung bei Arbeitsunfällen von
Beschäftigten hinaus."
Abgesehen von den Leistungen, die regulär Beschäftigte aus der
gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, sehen die Satzungen der
Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen individuelle Mehrleistungen
für freiwillige Feuerwehrleute vor. Grund dafür ist eine besondere
Anerkennung für Personen, die ehrenamtlich im Interesse der
Allgemeinheit tätig werden. Wie genau die Mehrleistungen geregelt
sind, legen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der
Selbstverwaltung der einzelnen Kassen fest.
Dieser umfassende Schutz greift aber nur dann, wenn ein
Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Unfall im Dienst zurückgeht
und nicht die Folge beispielsweise natürlicher Alterungsprozesse ist.
Dr. Joachim Breuer: "Diese Fälle sind selten, sie kommen jedoch vor.
Die meisten Bundesländer haben daher inzwischen Härtefallfonds
geschaffen, die da helfen können, wo das Gesetz der
Unfallversicherung eine klare Grenze setzt. Wir begrüßen diese Fonds,
denn sie erbringen Leistungen in einem Bereich, den die gesetzliche
Unfallversicherung nicht abdecken kann."
Wie die Auszahlungen aus diesem Fonds organisiert werden, liegt in
der Verantwortung der Bundesländer. In einzelnen Ländern kommen die
Mittel für diese Unterstützungsleistungen aus dem Landeshaushalt und
beziehen alle Feuerwehren ein. In anderen Ländern müssen die Kommunen
diese Mittel aufbringen. Im letztgenannten Fall gibt es teilweise
Regelungen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich
an den Fonds beteiligen oder nicht.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
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Datum: 18.04.2018 - 10:00 Uhr
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