Luftwärmepumpe darf in geringem Abstand bleiben

Luftwärmepumpe darf in geringem Abstand bleiben

ID: 1604387
(LifePR) - Die Parteien sind Nachbarn. Der Beklagte betreibt auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe, die er in eine Holzhütte eingebaut hat. Die Hütte befindet sich in einem Abstand von weniger als drei Metern von dem Grundstück des klagenden Nachbarn. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Beseitigung der Luftwärmepumpe. Das OLG München hat entschieden, dass der klagende Nachbar keinen Beseitigungsanspruch hat. Unstreitig befinde sich die Luftwärmepumpe in dem grundsätzlich freizuhaltenden Bereich, da sie weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sei. Im vorliegenden Fall sei aber zu berücksichtigen, dass die Luftwärmepumpe ?eingehaust?, das heißt in eine Holzhütte eingebaut sei. Diese ist wiederum aufgrund ihrer Größe privilegiert und muss die Abstandsflächen nicht einhalten. Eine ?gebäudeähnliche Wirkung? komme der Pumpe nicht zu. Denn die Luftwärmepumpe entspreche weder physikalisch noch von ihren räumlichen Ausmaßen her einem Gebäude. Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob der Nachbar wegen der Geräuschbelästigung möglicherweise einen Unterlassungsanspruch hat, zum Beispiel auf Unterlassung des Betriebs der Pumpe zur Nachtzeit, so die ARAG Experten (OLG München, Az.: 3 U 3538/17).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Berufsunfähigkeitsversicherung - Eltern und Schüler sollten jetzt handeln Bundesgerichtshof erklärt Werbeblocker für zulässig
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.04.2018 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1604387
Anzahl Zeichen: 1244

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 334 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Luftwärmepumpe darf in geringem Abstand bleiben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z