WIdO-Studie täuscht über Tatsachen hinweg
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(BPI) warnt davor, die Augen vor akuten Versorgungsproblemen zu
verschließen. Die AOK kann mit den Berechnungen aus ihren eigenen
Versicherten-Daten nicht darüber hinwegtäuschen, dass - wie bei
Impfstoffen oder Antibiotika - die Anbietervielfalt am Markt
schwindet. Das gleiche gilt für versorgungskritische Wirkstoffe.
Die Scharfstellung der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 im
rabattvertragsgeregelten Markt hat dazu geführt, dass bei
versorgungskritischen Wirkstoffen oftmals nur wenige, manchmal bis
nur noch zwei aktive Anbieter im Markt sind. Durch diese
Oligopolisierung drohen akut Lieferengpässe - und hier zudem im
Notfall lebensbedrohliche Versorgungsengpässe für die Patienten. Aus
gutem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und mit dem
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) zunächst die
Impfstoffausschreibungen abgeschafft. Denn Impfstoffe sind aufgrund
der Komplexität der Produktion ein Beispiel für Märkte mit wenigen
Anbietern. Dass jetzt die Politik die Rabattverträge für
"lebenswichtige" Arzneimittel hinterfragt, ist ein konsequenter
Schritt, um die Versorgung der Patienten für die Zukunft
sicherzustellen. Dr. Norbert Gerbsch stellvertretender
BPI-Hauptgeschäftsführer: "Der Verzicht auf Rabattverträge bei
versorgungskritischen Arzneimitteln mit wenigen Anbietern und die
Mehrfachvergabe für Generika gehörten in den Maßnahmenkatalog."
Ihr Ansprechpartner:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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Datum: 27.04.2018 - 12:28 Uhr
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