Arbeitsministerin in der Pflicht
ID: 160832
Arbeitsministerin in der Pflicht
Hartz IV-Reform darf nicht zu einem indirekten Verschiebebahnhof führen
Die Karlsruher Richter haben Umsicht bewiesen, da die bisherige Regelung bis zum Ende dieses Jahres in Kraft bleibt und damit keine Auswirkungen für den Bundeshaushalt 2010 haben wird.
Die Bundesarbeitsministerin ist aber jetzt in der Pflicht, umgehend eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Vorgaben gerecht wird, als auch in Einklang steht mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundlagen zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Dabei muss sie auch beachten, dass eine umfassende Hartz IV-Reform nicht zu einem indirekten Verschiebebahnhof der Aufteilung der Finanzlasten von Bund, Ländern und Kommunen führen darf.
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Datum: 09.02.2010 - 17:34 Uhr
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