Gesetzentwurf zum Familiennachzug verstößt gegen
Kindeswohl
ID: 1609083
hommes lehnt den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs
von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus ab. Dieser sieht
vor, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem
Familienmitglied nachziehen können.
»Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl«, erklärte Albert
Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Minderjährige
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, die ohne ihre Eltern in
Deutschland sind, können den Nachzug für ihre Eltern beantragen,
nicht jedoch für ihre Geschwister. Das bedeutet: Eltern müssten sich
demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie
alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege
zementiert. Familienleben ist aber nicht kontingentierbar - auch
subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben
können.«
Zudem ist bisher unklar, welche Anträge bewilligt werden, wenn
mehr Anträge als Kontingentplätze zur Verfügung stehen. terre des
hommes empfiehlt daher, die vorgesehene Kontingentierung zeitlich
flexibel zu gestalten und keine monatlichen Obergrenzen festzulegen,
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Für Rückfragen und Interviews:
Tanja Funkenberg,
Tel.: 05 41 / 71 01-159, E-Mail: t.funkenberg@tdh.de
terre des hommes-Stellungnahme zum Gesetzentwurf:
www.tdh.de/familiennachzug
Fallbeispiel: Omar aus Damaskus: www.tdh.de/omar
Original-Content von: terre des hommes Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell
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Datum: 09.05.2018 - 09:00 Uhr
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