Wolfgang Neskovic zu Bagatellkündigungen
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Wolfgang Neskovic zu Bagatellkündigungen
"Die aktuelle Rechtsprechung wird von der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts mit trotziger Uneinsichtigkeit verteidigt. Ihr fehlt ganz offensichtlich das ganz normale Gefühl für Ungerechtigkeit."
"In allen öffentlich diskutierten Fällen handelt der Arbeitnehmer nicht mit krimineller Energie gegen den Arbeitgeber. Regelmäßig handelt er aus Sorglosigkeit, Unbekümmertheit und Unbedarftheit. Damit ist ein solches Verhalten zwar nicht entschuldigt oder rechtmäßig, aber die Kündigung mit ihren zentralen Auswirkungen auf den Arbeitnehmer und seine Existenz stellt eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers dar. Denn hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen."
"Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ein zentrales Prinzip unserer Rechtsordnung. Deswegen reicht eine Abmahnung in solchen Fällen als eine angemessene Reaktion aus."
"Da die Rechtsprechung überwiegend uneinsichtig bleibt, ist nunmehr der Gesetzgeber gefragt. Er muss diese Rechtsprechung des kalten Herzens, der jedes Gespür für die Lebenswirklichkeit abhanden gekommen ist, unmissverständlich an die gesetzgeberische Kandare nehmen."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 09.02.2010 - 23:05 Uhr
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