Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Schulweg-Urteil des OVG Münster
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Grundschüler ihn noch zu Fuß zurücklegen können? Über diese äußerst
subjektive Betrachtung mussten jetzt die Richter des höchsten
Verwaltungsgerichtes in NRW entscheiden. Eines vorweg: Solange man
die örtlichen Gegebenheiten im konkreten Fall im rheinischen Wegberg
nicht kennt, ist jedes persönliche Urteil reine Spekulation.
Das Thema eignet sich dennoch zur Diskussion: Wie sehr soll ich
mein Kind auf seinem ersten selbstständigen Weg - denn genau dies ist
der tägliche Gang zur Grundschule für viele - schützen und, ja,
überwachen? Früher war das selten ein Thema, in Zeiten omnipräsenter
Helikoptereltern, die ihre Kinder gern bis ans Klassenzimmer
chauffieren, ist das heute anders.
Dabei gibt es Lösungen: Gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule
zu gehen, sorgt für Sicherheit, ebenso wenn Eltern sie (abwechselnd)
begleiten. Der immer beliebtere »Walking Bus« ist beispielhaft. Dann
muss man auch nicht den befremdlichen Ratschlag der OVG-Richter
beherzigen: Sie hatten den Eltern geraten, auf dunklem Schulweg ihre
Kinder mit einer Taschenlampe auszurüsten. Bernd Bexte
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Datum: 16.05.2018 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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