Gewerkschaften bei Beschäftigten in der Altenpflege wenig attraktiv / bpa Arbeitgeberverband zur ab

Gewerkschaften bei Beschäftigten in der Altenpflege wenig attraktiv / bpa Arbeitgeberverband zur abnehmenden Tarifbindung

ID: 1614371
(ots) - Zu den jüngsten Zahlen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit
aus dem Betriebspanel 2017 über die abnehmende Tarifbindung in
Deutschland erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident Rainer Brüderle:

"Die Daten bringen auch eines zum Ausdruck: Gewerkschaften
verlieren stetig Vertrauen und offenkundig Mitglieder.

Gerade in der Pflege ist das Vertrauen zur Gewerkschaft ver.di so
gut wie gar nicht ausgeprägt. In der Altenpflege entscheiden sich die
Beschäftigten gegen eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Das
ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern muss auch von den
Gewerkschaftsfunktionären akzeptiert werden. Statt nach dem Staat zu
rufen und allgemeinverbindliche Tarifverträge zu fordern, sollte
ver.di sich lieber Gedanken machen, wie sie für die Mitarbeiter
ambulanter, teilstationärer und stationärer Dienste und Einrichtungen
attraktiver wird.

Gerade weil die Gewerkschaften so schwach sind, empfiehlt der bpa
Arbeitgeberverband den privaten Anbietern Allgemeine
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) als Mindestbedingungen für Bezahlung
und Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben einzuführen. Damit schaffen
wir Transparenz und können belegen, dass private Anbieter gute Löhne
und Arbeitsbedingungen anbieten. Die Anwendung der
Arbeitsvertragsrichtlinien ist Ausdruck eines tarifpolitischen
Gestaltungswillens einerseits und unternehmerischer Verantwortung
andererseits.

Ein bundesweit geltender AVR-Mantel liegt vor. In Niedersachsen,
Thüríngen, Sachsen-Anhalt und Hamburg sind bereits Entgelttabellen
verabschiedet. Die meisten anderen Bundesländer werden in den
kommenden Wochen und Monaten ebenfalls Entgelttabellen mit guten,
wettbewerbsfähigen Gehältern für ihre Mitarbeiter vorlegen."

Die Meldung des IAB finden Sie hier: http://www.iab.de/de/informat


ionsservice/presse/presseinformationen/tb2017.aspx



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Dr. Sven Halldorn, Tel.: 030 / 20075593-20

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Datum: 25.05.2018 - 14:29 Uhr
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