Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekanntwerden. Diesmal
ist es die Antwort auf die Beschwerde eines Mitarbeiters der
Außenstelle Bingen, der sich wegen einer verdächtig hohen
Anerkennungsquote an die Zentrale gewandt hatte: Es gelte die
Vorgabe, dass bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der
Asylantragsteller dennoch eher ein positiver Entscheid zu erlassen
sei - weil eine Ablehnung zu einer »psychischen Belastung der
Entscheider« führen könne. Begründung: »Fürsorgepflicht« für die
Mitarbeiter. Eine dermaßen hanebüchene Anweisung hat es im deutschen
Rechtsstaat wohl selten zuvor gegeben. Der Vorgang zeigt abermals,
dass die Behörde vollkommen überfordert ist. Wie aber kann der
Rechtsstaat auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleiben? Eine
Antwort auf diese Frage steht noch immer aus. Allerdings: Es waren
nicht die Mitarbeiter des Bamf, die den Zustrom von Schutzsuchenden
zu verantworten haben. Bei allen Fehlern: Sie dürfen nicht zum
Sündenbock gemacht werden für Entscheidungen, die einzig und allein
die Politik zu verantworten hat.
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Datum: 27.05.2018 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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