Baugewerbe: Neuregelung zur Entsenderichtlinie istüberzogen
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Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern
ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun werden neben dem
Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie
einbezogen. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie
entgegen.
Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage ist, die
Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird
das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer
Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
kontrollieren soll?
Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben
Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen
Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung
für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als
für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten
Entsenderichtlinie nicht erreicht werden."
Jetzt muss der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht werden; dann haben die Mitgliedstaaten zwei
Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
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Datum: 30.05.2018 - 09:11 Uhr
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