Kreditvergabe für Wohnimmobilien wieder in gewohnten Bahnen
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Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen", die der Gesetzgeber
als letzten Schritt der Umsetzung der
EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gerade veröffentlicht hat, erklärte
der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa: "Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung sich
letztendlich doch noch dafür entschieden hat, die
Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland - nahezu - 1:1
umzusetzen."
Mit den neuen Leitlinien für die Banken wurden die restlichen
Unsicherheiten im Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung beseitigt. Der
ZDB hat sich intensiv dafür eingesetzt, die ursprüngliche Umsetzung,
die im März 2016 in Kraft getreten war und die zu einem deutlichen
Rückgang bei der Kreditvergabe an junge Familien und ältere Bauherren
geführt hatte, zu entschärfen. Nun darf der Wert der Immobilie als
Sicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt
werden. Die Banken müssen nicht nach starren Regeln vorgehen, sondern
dürfen jeden Einzelfall individuell entscheiden. Dabei ist nicht
immer nur vom Worst Case auszugehen. Positive Entwicklungen in der
weiteren Lebensplanung, z.B. dass beide Partner nach der Elternzeit
wieder arbeiten werden, dürfen berücksichtigt werden, "Dies wird
jungen Familien, die Kredite für Bau oder Erwerb eines Eigenheims
beantragen, enorm helfen, auch älteren Bauherren, die ihr Eigenheim
altersgerecht umbauen oder eine kleine Eigentumswohnung kaufen
wollen", so Pakleppa.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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Datum: 30.05.2018 - 11:57 Uhr
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