Thomas Filor: Warum Eigentümer zum Wohnungsverkauf verpflichtet werden können

Thomas Filor: Warum Eigentümer zum Wohnungsverkauf verpflichtet werden können

ID: 1616228

Kommen Eigentümer ihren Verpflichtungen nicht nach, können sie schlimmstenfalls zum Wohnungsverkauf verpflichtete werden. Dies bestätigt ein Urteil aus Hamburg



(firmenpresse) - Magdeburg, 31.05.2018. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg beschäftigt sich heute mit einem Fall, der vor dem Landgericht Hamburg diskutiert wurde (Az.: 318 S 50/15). „Dabei geht es darum, dass wenn der Wohnungseigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt, er von der Eigentümergemeinschaft gezwungen werden kann, seine Immobilie zu verkaufen“, so Filor. „Dabei handelt es sich natürlich um einen Härtefall. Konkret bedeutet das, dass den anderen Eigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht möglich ist“. Im vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Fall war die Immobilie des angeklagten Eigentümers dermaßen vollgestellt, dass die Eigentümergemeinschaft den gemeinsam beschlossenen Austausch der Fenster nicht realisieren konnte. Die extra für diesen Anlass maßgefertigten Fenster mussten aufgrund dieses einen Eigentümers zwischengelagert werden. Hinzu kam, dass der Einbau von Kaltwasserzählern und das Ablesen der Heizkörper nicht möglich war – und das, obwohl der Eigentümer zuvor rechtskräftig dazu verurteilt worden war. Des Weiteren konnten der Kellerverschlag und der Stellplatz in der Tiefgarage nicht genutzt werden, da auch diese Bereiche zugestellt waren. „Dies verursachte eine Rattenplage. Der Eigentümer betonte, dies sei seine Privatsache und betreffe die anderen Eigentümer nicht“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das sah das Landgericht Hamburg anders: So stelle das Verhalten des Eigentümers eine Gefährdung für die notwendige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum dar. Seinetwegen konnten diese Arbeiten nicht umgesetzt werden. „Sowohl der Einbau neuer Fenster oder von Wasserzählern betrifft offensichtlich alle Wohnungseigentümer gleichermaßen“, so Thomas Filor abschließend. Die Richter betonten, die Entziehung von Eigentum stelle zwar einen schweren Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht dar – doch in diesem Fall sei es leider notwendig.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 31.05.2018 - 17:16 Uhr
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