Dachdecker können auf baldigen neuen Mindestlohn hoffen
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Dachdecker können auf baldigen neuen Mindestlohn hoffen
Frankfurt am Main - Für die rund 60 000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk ist ein neuer Mindestlohn in Sichtweite gerückt. Der Tarifausschuss hat als Sachverständigengremium der Bundesregierung gestern einstimmig das Allgemeininteresse an dem Erlass einer Rechtsverordnung über den Mindestlohn bejaht. Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Zentralverband des Dachdeckerhandwerks bereits im September letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
"Wir appellieren an die Bundesarbeitsministerin, die Rechtsverordnung nun schnellstmöglich in Kraft zu setzen. Wir sollten keine Zeit verlieren, damit dort, wo nur der Mindestlohn gezahlt wird, keine Abwärtsspirale der Löhne einsetzt", sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU und zuständig für das Dachdeckerhandwerk. Der alte Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk ist zum Jahresende ausgelaufen.
Nach dem Tarifvertrag vom 28. September 2009 beträgt der Mindestlohn für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk künftig bundesweit 10,60 Euro. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöhen sich diese Sätze in drei Schritten jeweils zum Jahresanfang auf 11,20 Euro in 2013.
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Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Datum: 11.02.2010 - 19:17 Uhr
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