Ausweitung der Tachografenpflicht betrifft auch Dachdecker
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beschlossen, digitale Tachografen auch für Fahrzeuge zwischen 2,4 und
3,5 Tonnen verpflichtend einzuführen. Das belastet vor allem kleinere
Handwerksbetriebe und damit auch Dachdeckerunternehmen. "Mit dem
Beschluss vom 4. Juni wollte die Politik vor allem Lenk- und
Ruhezeiten im Güter- und Personenferntransport kontrollieren. Das ist
auch völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung ist es, dass damit mal
wieder übers Ziel hinausgeschossen wurde. Denn im Handwerk ist die
Situation eine andere als im Transportgewerbe: Um zu einer Baustelle
zu gelangen, werden keine Berufsfahrer eingestellt, sondern die
Handwerker fahren selbst dahin und erledigen dort den Auftrag - die
Lenkzeiten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Doch die
EU-Abgeordneten behandeln Dachdecker mit ihrer Entscheidung wie
Berufskraftfahrer, indem sie die Tachografenpflicht ausdehnen",
kommentiert Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Marx fordert, das
Abstimmungsergebnis im Plenum zu korrigieren, ansonsten falle es
schwer, die Bekenntnisse von Bürokratieabbau und Bürgernähe ernst zu
nehmen. "Gerade erst musste die EU-Datenschutzgrundverordnung verdaut
werden, da kommt der nächste Hammer aus Brüssel. Das ist unseren
Betrieben nicht mehr zu vermitteln und führt leider zu noch mehr
EU-Skepsis", wird der Verbandschef deutlich.
Geltungsbereich der Tachografenpflicht
Zwar soll die Tachografenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf
internationale Transporte beschränkt werden, aber gerade in den
Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz
und Österreich gehöre die grenzüberschreitende Tätigkeit auch im
Handwerk zur üblichen Berufspraxis. Auch wenn die bisherige
Handwerkerausnahme innerhalb eines Radius von 100 Kilometern bleibe,
müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die komplexe
Handwerkerausnahme tatsächlich angewendet werden könne, erläutert
Marx. Außerdem seien Fahrwege von mehr als 100 Kilometern zum Kunden
heute im Handwerk keine Ausnahme mehr. "Und selbst wenn der
Dachdecker nur einmal im Jahr 101 Kilometer zum Kunden fährt, muss er
die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers protokollieren. Nach den
bisherigen Erfahrungen gibt es eben Konstellationen im
Betriebsalltag, die nicht unter diese Ausnahme fallen. Auch diese
Rechtsunsicherheit ist nicht zu akzeptieren", so Marx.
Bild ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx zum Download (Quelle:
ZVDH) http://bit.ly/zvdh-PM-Tachograf (Klick aufs Bild)
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Datum: 08.06.2018 - 10:00 Uhr
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