ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 1620403

Aktuelle Grichtsurteile auf einen Blick




(firmenpresse) - +++ Streikverbot für Beamte hat Bestand +++

Beamte dürfen auch künftig nicht in Deutschland streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem aktuellen Urteil vier Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurück (BVerfG, Az.: 2 BvR 1738/12, 646/15, 1068/14 und 1395/13).



+++ Höhere Anforderungen an Energiepreisänderungen +++

Anbieter müssen bei einer Erhöhung der Energiepreise alte und neue Preise detailliert auflisten. Dabei müssen nicht nur der alte und der neue Gesamtpreis erkennbar sein, sondern laut ARAG auch die Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage (BGH, Az.: VIII ZR 247/17).



+++ Kein Anspruch auf "Heiratsgeld" +++

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Gewährung von "Heiratsgeld" zur Finanzierung von Hochzeitsfeierlichkeiten, da das Sozialrecht hierfür keine Rechtsgrundlage vorhält. Es handele sich laut ARAG auch nicht um darlehensweise zu gewährenden unabweisbaren Bedarf (SG Mainz, Az.: S 10 AS 777/17).



+++ Keine günstige Versicherung für Doktoranden +++

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können laut ARAG nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren (BSG, Az.: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).



Langfassungen:



Streikverbot für Beamte hat Bestand

Beamte dürfen auch künftig nicht in Deutschland streiken. Vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich an Protesten oder Streiks beteiligt und dafür Diszplinarstrafen kassiert. Sie klagten sich daraufhin durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im Januar darüber verhandelt und verkündete nun sein Urteil. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem Urteil die vier Verfassungsbeschwerden zurück. Die Verfassungsrichter sahen auch im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention keinen Grund, das Beamtenrecht aufzuweichen. Die Konvention umfasst das Recht jeder Person, sich frei mit anderen zu versammeln, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Diese Rechte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden, etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Freiheit anderer. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte sei als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten und sei mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (BVerfG, Az.: 2 BvR 1738/12, 646/15, 1068/14 und 1395/13).





Höhere Anforderungen an Energiepreisänderungen

Anbieter müssen bei einer Erhöhung der Energiepreise alte und neue Preise detailliert auflisten. Dabei müssen nicht nur der alte und der neue Gesamtpreis erkennbar sein, sondern auch die Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage Verbraucher müssten ohne weiteres erkennen können wie stark und an welcher Stelle sich der Preis erhöhe. Nur mit dieser Information über die einzelnen Kostenbestandteile könnten Kunden die Preiserhöhung sachgerecht einschätzen und gegebenenfalls gezielt ihr Sonderkündigungsrecht für einen Anbieterwechsel nutzen, erläutern ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 247/17).



Kein Anspruch auf "Heiratsgeld"

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Gewährung von "Heiratsgeld" zur Finanzierung von Hochzeitsfeierlichkeiten .Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte im verhandelten Fall heiraten und dies auch in einem schönen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten "Heiratsgeld", für Eheringe, Brautkleid, Anzug für den Bräutigam, Kleidung für die Kinder sowie die Feier an sich. Das Jobcenter lehnte dies ab, da das Gesetz hierfür keine Leistungen vorsehe. Das Paar erhob Klage vor dem Sozialgericht und beantragte die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Sozialgericht hat die Auffassung des Jobcenters bestätigt und darauf hingewiesen, dass das SGB-II keine Rechtsgrundlage für die Gewährung von "Heiratsgeld" biete. Auch ein Darlehen komme nur in Betracht, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliege. Der Wunsch nach einer Hochzeitsfeier sei jedoch kein unabweisbarer Bedarf, denn die Eheschließung selbst sei vor dem Standesamt auch ohne großen Aufwand möglich. Eine Feier sei dann aber nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, so die ARAG Experten (SG Mainz, Az.: S 10 AS 777/17).



Keine günstige Versicherung für Doktoranden

Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Der in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verwendete Begriff des eingeschriebenen Studenten ist nicht deckungsgleich mit den hochschulrechtlichen Begrifflichkeiten. Ein Erststudium, aber auch ein Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium - ist nicht gleichzusetzen mit einem im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium durchgeführtes Promotionsstudium. Denn dieses diene in erster Linie dem Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums, so die ARAG Experten (BSG, Az.: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
brigitta.mehring(at)arag.de
0211 963-2560
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Frömming: AfD will Gesetzlosigkeit der parteinahen Stiftungen beenden Wie viel Sicherheit fühlt sich noch gut an? / 1. Symposium zur Veranstaltungsreihe
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.06.2018 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1620403
Anzahl Zeichen: 5660

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 422 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unerlaubte Küsse: Wenn Zuneigung strafbar wird ...
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall

Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che

Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Frömming: AfD will Gesetzlosigkeit der parteinahen Stiftungen beenden ...
Die AfD-Bundestagsfraktion will am Freitag den Entwurf eines Gesetzes in den Bundestag einbringen, welches die Rechtstellung der parteinahen Stiftungen regeln soll. Dazu erklärt Dr. Götz Frömming, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion: "Es wird endlich Zeit, dass

Neu im Helios-Verlag: Heinz Sannemann - Ein Jagdfliegerleben von Falk Breuer und Walter Waiss ...
Als Heinrich "Heinz" Sannemann am 7. Januar 2014 fast hundertjährig verstarb, war er einer großen Fangemeinde im In- und Ausland als Philanthrop und Naturforscher bekannt, der sich vor allem um die Erforschung der Bienen und ihre Bedeutung für ein ausgewogenes Ökosystem einen Namen gem

Kita-Gesetz muss endlich rechtssicher und familienfreundlich werden (FOTO) ...
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil einer Klage von Eltern aus der Gemeinde Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) widersprochen, die die Kitasatzung kippen wollten und eine Rückerstattung von zu hoch angesetzten Kita-Beiträgen erreichen wollten. Der bild

Pazderski: IFO-Studie zur Integration bestätigt AfD-Position ...
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski sieht die kritische Position seiner Partei zur Integration durch die jüngste Studie des Münchner IFO-Institutes bestätigt. Darin heißt es, räumliche Ballung behindere die Integration von Migrantenkindern: "Laut IFO führt '


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z