"Sechzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG". Zweitmarkt-Schiffs

"Sechzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG". Zweitmarkt-Schiffsfonds massiv in der Krise.

ID: 1621468

Es droht Verjährung aller Schadensersatz-Ansprüche. Der Zweitmarktfonds, der sich an Schiffsgesellschaften beteiligte, ist in der Krise. Bisher hat der Fonds unter den prospektierten Angaben ausgeschüttet, bis ab dem Jahr 2015 die Ausschüttungen vollständig zurückgehalten wurden. Welche Zukunft die Beteiligung hat ist ungewiss




(firmenpresse) - Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Mit dem genannten Fonds konnten Anleger in die „Sechzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG“ investieren. Es handelt sich um einen sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte Auswahlkriterien.

Den Anlegern wurde bis in Jahr 2014 lediglich zehn Prozent ihrer Beteiligung ausgeschüttet. Laut Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. 4. 2016 bis zum 31.3. 2017 wird ein Fehlbetrag in Höhe von EUR 801.789,22 ausgewiesen. Der Zweitmarktkurs lag Anfang 2018 bei 6,5 Prozent.

Die prospektierten Ziele der Gesellschaft sind derzeit nicht erreichbar. Sie hat sich offensichtlich verspekuliert. Es dürfte zudem fraglich sein, ob die Anleger überhaupt noch etwas erhalten oder möglicherweise einen Totalverlust erleiden.

In Anbetracht dessen, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit bereits erkannt werden müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde. Der negative Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf Containerschiffen in der Größenordnung von 1.500 bis 8.500 TEU lag. Zum einen widersprach das der breiten Streuung und zum anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein wird bzw. bereits war.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „Sechzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds, wegen fehlerhafter Prospektangaben.



Die den Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen der Banken erfolgten ab Mai 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell nicht wieder erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen. Gleichwohl wurde in zahlreichen diesen Anwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die Beteiligung „Maritim Invest XVI“ sei ein solides, sicheres Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche.

Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

So ließen die beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt investieren.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das „Schiffsportfolio“ wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

•Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.

•Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von den Anwälten initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund derer nachgewiesenen Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis ihrer Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

•Der beratende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt ist mit den Einzelheiten des Fonds vertraut und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren im Marktsegment "Schiffsfonds".

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind auch Spezialisten für Fälle von Falschberatung.

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern diese Anwälte den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds gerne die Zusammenhänge ausführlich und verständlich. Vor allem die desaströsen Auswirkungen auf die Schiffsfonds.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

•Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.


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Datum: 15.06.2018 - 15:55 Uhr
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