Wer auf dem Weg zur Arbeit und zur Schule ausrutscht, ist unfallversichert
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Wer auf dem Weg zur Arbeit und zur Schule ausrutscht, ist unfallversichert
Bei einem Wege- oder Schulwegunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und gegebenenfalls die anschließende Rehabilitation. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt sie zudem eine Rente. "Wichtig ist, dass Versicherte bei einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt aufsuchen", erklärt Breuer. Dieser Arzt sei für die Behandlung von Unfallfolgen besonders qualifiziert und daher zur Versorgung von Versicherten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen.
Versichert ist im Übrigen auch, wer bei seiner beruflichen Tätigkeit ausrutscht, stürzt oder bei einer Dienstfahrt einen Unfall hat. Tipps zur Prävention von Unfällen bei Schnee und Eis erhalten Arbeitgeber und Versicherte bei ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Einen Beitrag zum sicheren Autofahren stellt beispielsweise die BG Verkehr auf ihrer Website zur Verfügung:
www.bg-verkehr.de/bgverkehr/medien/sicherheitspartner-archiv/2009/sipa08_2009.pdf (Seite 12 und 13).
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 12.02.2010 - 18:47 Uhr
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