Eintrag in Personenstandsregister
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Eintrag in Personenstandsregister
"Bayern hat sich erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass das Recht auf Heimat für niemanden beschnitten werden darf." Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der Entscheidung der Länderkammer, die einem Antrag Bayerns zugestimmt hat, dass die Geburtsorte mit ihrer üblichen deutschen Bezeichnung in das Personenstandsregister eingetragen werden. Nach der vom Bundesinnenministerium entworfenen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz sollte für die Bezeichnung von Orten bei personenstandsrechtlichen Ereignissen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937 ein Stichtag eingeführt werden. Danach sollte die amtliche deutsche Gemeindebezeichnung nur noch verwendet werden, wenn das Ereignis vor dem 2. August 1945 lag, dem Tag der Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens. Herrmann: "Für mich war diese Datumsfestlegung zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar. Der 2. August 1945 - die Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens - ist als Stichtag weder rechtlich noch historisch zwingend. Für mich war immer die Rechtsposition Deutschlands, dass das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 über das Potsdamer Abkommen hinaus fortbestanden hat."
"Erst durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 wurden die neuen Grenzen, allerdings erst mit Wirkung für die Zukunft bestätigt", so Herrmann. Dieser Auffassung hatten sich auch das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen. Wie im Melderecht müsse auch bei der Beurkundung von Personenstandsfällen ein flexibler Umgang mit der Frage möglich sein, wie mit der Bezeichnung von Orten verfahren wird, die Vertriebene betreffen, die in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 geboren sind. Herrmann: "Dies sind wir den Interessen und dem Heimatempfinden unserer Vertriebenen schuldig. Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass der Stichtag 2. August 1945 gestrichen und die bewährte Verwaltungspraxis in den Standesämtern fortgeführt werden kann."
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Datum: 12.02.2010 - 23:17 Uhr
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