Bundesrat begrüßt Einführung der Europäischen Bürgerinitiative
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Bundesrat begrüßt Einführung der Europäischen Bürgerinitiative
Die Länder begrüßen nachdrücklich die Bürgerinitiative als Instrument zur Stärkung der Demokratie in der Union. Ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand sei jedoch zu vermeiden. Auch sollte das Verfahren darauf ausgerichtet sein, Missbrauch vorzubeugen.
Nach Auffassung des Bundesrates müsste daher mindestens ein Viertel der Mitgliedstaaten - gegenwärtig sieben - an einer Initiative beteiligt sein, um zu verhindern, dass einzelne Staaten oder Staatengruppen singuläre Interessen vortragen. Auch sollten grundsätzlich 0,2 Prozent der teilnameberechtigten Bürger eines Mitgliedstaates die Initiative unterstützen. Als EU-einheitliches Mindestalter der Teilnehmer befürworten die Länder 16 Jahre. Hierdurch könne das Instrument der Bürgerinitiative dazu beitragen, jüngere Menschen für Europafragen in besonderer Weise zu interessieren und frühzeitig die Bereitschaft zum politischen Engagement in Europaangelegenheiten zu wecken.
Im Zusammenhang mit den Anforderungen an Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften sollte aus Sicht des Bundesrates ein Verfahren gefunden werden, das einer möglichst großen Zahl von Bürgern eine Teilnahme ermöglicht und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich hält.
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative
Drucksache 841/09 (Beschluss)
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Datum: 12.02.2010 - 23:47 Uhr
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