Bundesrat nimmt zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben Stellung
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Bundesrat nimmt zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben Stellung
Der Regierungsentwurf koppelt unter anderem die Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der "Riester"-Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diese Weise stünde allen in den betreffenden Altersicherungssystemen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern die Zulageberechtigung zu. Auch müssten die Berechtigten künftig keine Rückforderung der steuerlichen Förderung mehr befürchten, wenn sie in das EU-Ausland verziehen.
Darüber hinaus dehnt der Entwurf die Abziehbarkeit von Spenden aus. Demnach wären auch Zuwendungen an Einrichtungen privilegiert, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.
Der Bundesrat bittet unter anderem um erneute Prüfung der vorgesehenen Änderungen beim Abzug grenzüberschreitender steuerbegünstigter Zuwendungen. Aus seiner Sicht sind die geplanten Neuregelungen in der vorliegenden Form nicht praxistauglich. Auch sei nochmals zu prüfen, wie sichergestellt werden könne, dass die Besteuerung von im Ausland lebenden "Riester-Rentnern" erfolge, wenn der sogenannte Riestervertrag bei einem ausländischen Anbieter abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich begrüßt wird das Anliegen, die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen neu zu regeln und damit auch auf dem Gebiet des Postwesens die Voraussetzung für mehr Wettbewerb zu schaffen.
Über die im Gesetzentwurf enthaltenen Regularien hinaus fordert der Bundesrat Erleichterungen für Länder und Kommunen bei Verwendung der Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Drucksache 4/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 12.02.2010 - 23:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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