Vereinfachungen beim Elterngeld
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Vereinfachungen beim Elterngeld
Nach Ansicht der Länder bereitet seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führe für die Eltern zu so langen Wartezeiten, dass die Zielsetzung der Leistung, das weggefallene Erwerbseinkommen zu ersetzen, in Frage gestellt würde.
Da die Familien in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können sollen, müsse die Leistung zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck wollen die Länder die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung sieht deshalb im Kern vor, aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung als einzigen Wert das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen zu entnehmen und aus diesem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen zu berechnen. Dabei stützt sich die fiktive Nettoberechnung auf die konkrete Steuerformel und Pauschalen bei der Sozialversicherung.
Neben dieser wesentlichen Vereinfachung für rund 90 Prozent der Anträge wollen die Länder den sogenannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro anrechnungsfrei stellen und so erreichen, dass der Bonus in dieser Höhe als Mindestbetrag vom Einkommen und damit von der Höhe des Elterngeldes unabhängig ist.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vor.
Der Beschluss entspricht in weiten Teilen einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Jahr 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Drucksache 884/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 12.02.2010 - 23:47 Uhr
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