Bundesrat begrüßt Anhebung des Schonvermögens bei Hartz IV
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Bundesrat begrüßt Anhebung des Schonvermögens bei Hartz IV
Damit werde der Vermögensschutz für geldwerte Ansprüche, die unwiderruflich der Altersvorsorge dienen, wesentlich verbessert, die eigenständige Altersvorsorge gefördert und Armut im Alter vorgebeugt, heißt es in der Stellungnahme.
Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass nachvollziehbare und transparente Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen sowie zu einem Kostenausgleich im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlten. Insbesondere bestünden erhebliche Zweifel, was die prognostizierten Mehrbelastungen in Höhe von jährlich 80 bis 90 Millionen Euro für die Kommunen anbelangt. Der Bund solle daher die getroffene Kostenschätzung und -aufteilung nochmals kritisch überprüfen sowie gegebenenfalls korrigieren und schlüssig darlegen, inwieweit Kosten beim Bund und den Kommunen anfallen.
Die Länder heben mit Nachdruck hervor, dass den Kommunen infolge der Anhebung der Freibeträge keine finanziellen Nachteile entstehen dürften. Gegebenenfalls sei eine außerordentliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu prüfen, um eine vollständige Kompensation der Mehrbelastung zu erreichen.
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG)
Drucksache 3/10 (Beschluss)
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Datum: 12.02.2010 - 23:47 Uhr
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