Rheinische Post: Bundesregierung: Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm

Rheinische Post: Bundesregierung: Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm

ID: 1623602
(ots) - Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung
und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für
Geringverdiener in Deutschland nicht gesunken. Das geht aus der
Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der
Grünen hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag)
vorliegt. Demnach lag die Armutsrisikoquote 2016 wie schon seit dem
Jahr 2011 weiter 7,7 Prozent der Erwerbstätigen. Die
Armutsrisikoschwelle lag nach Auskunft der Bundesregierung für einen
Einpersonenhaushalt 2016 bei 969 Euro pro Monat, für einen
Paarhaushalt bei 1.453 Euro. "Die Schwelle erhöht sich für jedes Kind
im Alter ab 14 Jahren um 484 Euro und für jedes Kind im Alter unter
14 Jahren um 291 Euro", heißt es in dem Papier. Die
Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent
des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Der Antwort zufolge waren
zuletzt fast 1,2 Millionen Erwerbstätige zusätzlich auf
Arbeitslosengeld II angewiesen. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von
Menschen, die zwar Anspruch auf aufstockende Hilfe hätten, diese aber
nicht beantragen. Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf
wissenschaftliche Studien, die von weiteren ein bis zwei Millionen
Erwerbstätigen ausgehen, die kein ergänzendes Hartz IV beziehen,
obwohl sie es könnten. Wer aufstockende Hilfe bezieht, erhält sie der
Antwort zufolge oft sehr lange. "Von den rund 1.187.000
erwerbstätigen Leistungsberechtigten im Juni 2016 waren rund 6,2
Prozent weniger als drei Monate im Regelleistungsbezug sowie 49,3
Prozent vier Jahre oder länger", so die Antwort. Etwa ein Drittel der
Aufstocker in Paarhaushalten mit Kindern ist vollzeiterwerbstätig
oder selbstständig. "Erwerbstätigkeit muss vor Armut und
Grundsicherungsbezug schützen", sagte der Grünen-Politiker Wolfgang
Strengmann-Kuhn. Er forderte als Konsequenzen unter anderem einen


höheren Mindestlohn sowie eine umfassende Kindergrundsicherung.

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Datum: 22.06.2018 - 00:00 Uhr
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