NOZ: NOZ: Suizid-Mittel: Behörde darf keine Genehmigung erteilen

NOZ: NOZ: Suizid-Mittel: Behörde darf keine Genehmigung erteilen

ID: 1626324
(ots) - Suizid-Mittel: Behörde darf keine Genehmigung
erteilen

Bundesgesundheitsministerium untersagt Institut Vergabe an
Schwerstkranke

Osnabrück. Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem Bericht
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, den Erwerb von
Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung auch in Extremfällen
nicht zu erlauben.

Entsprechende Anträge sollten abgewiesen werden, heißt es in einem
Schreiben von Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe an den
BfArM-Präsidenten Karl Broich. Der Brief liegt der NOZ vor. "Es kann
nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die
behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum
Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen", schreibt
Stroppe. Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel
zum Zweck der Selbsttötung sei nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) vereinbar.

Die Entscheidung des Ministeriums fußt auf einem Rechtsgutachten
von Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio im Auftrag des BfArM.
"Angesichts der grundlegenden und weitreichenden, insbesondere
verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang kann und darf
nach unserer Überzeugung durch eine Verwaltungsbehörde auf
Bundesebene keine staatliche Entscheidung dahingehend getroffen
werden, die Tötung eines Menschen durch Erteilung einer Erlaubnis zum
Erwerb des konkreten Suizidmittels zuzulassen und diese damit aktiv
zu unterstützen", sagt der Ex-Verfassungsrichter.

Zum Hintergrund: Nach einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 können Schwerstkranke "in
Extremfällen" eine Erlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) bekommen, um eine tödliche Dosis des


Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Gegen dieses Urteil
äußerte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio allerdings
erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er hob hervor, das
Bundesgesundheitsministerium könne deshalb das BfArM auffordern,
Anträge auf Erteilung von Erwerbserlaubnissen für eine tödliche Dosis
eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung abzuweisen.

Nach der Argumentation des Gesundsheits-Staatssekretärs Stroppe
hat das Betäubungsmittelgesetz das Ziel, eine notwendige medizinische
Versorgung sicherzustellen. Dazu gehöre aber nicht der Suizid: "Eine
Selbsttötung kann keine Therapie sein." Den Erwerb von
Betäubungsmitteln für Suizid zu erlauben, widerspräche zudem
gesellschaftlichen Grundwerten wie auch mit den Entscheidungen des
Deutschen Bundestages. Das Bundesgesundheitsministerium folge
Empfehlungen des Ethikrats, "an dem (...) ethischen Grundgefüge
festzuhalten und nicht der gebotenen Achtung individueller
Entscheidungen über das eigene Lebensende eine staatliche
Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen", argumentiert
Stroppe. Er wies darauf hin, dass die Vorgänger-Regierung 2013 bis
2017 mit mehreren Gesetzesinitiativen Palliativ- und
Hospiz-Versorgung gestärkt habe. Diese Hilfen seien deutlich
"ausgebaut" worden.



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Datum: 29.06.2018 - 15:06 Uhr
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