Westfalen-Blatt: das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verfassungsschutzgesetz
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für uns alle - das wird man nicht notwendigerweise erst als
Jugendlicher oder Heranwachsender. Das zeigt der Fall Safia S.
Die deutsch-marokkanische Schülerin war 15, als sie vor zwei
Jahren in Hannover einem Polizisten ein Messer in den Hals rammte -
nach Absprache mit dem »IS«, wie der Bundesgerichtshof im April
feststellte.
Safia S. war nicht über Nacht zur Terroristin geworden: Schon als
Siebenjährige trat sie mit dem Prediger Pierre Vogel in einem
Propagandavideo auf. Ein Kind, das radikalisiert wurde. Dass der
nordrhein-westfälische Verfassungsschutz keine Akten über solche
Kinder führen darf, ist ein Witz. Denn Safia S. ist kein Einzelfall:
Aus den früheren Kampfgebieten des »IS« kehren immer mehr deutsche
Salafisten mit Kindern zurück, die radikalisiert sind, die vielleicht
sogar selbst schon Verbrechen begangen haben.
Nordrhein-Westfalen sollte schnell sein Verfassungsschutzgesetz
ändern, um auch solche Kinder auf dem Schirm zu haben - zur
Terrorabwehr, aber auch, um diese Kinder nach Möglichkeit in ein
normales Leben zurückzuführen.
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Datum: 29.06.2018 - 21:00 Uhr
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