Frankfurter Rundschau: Unglaubwürdig
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NSU-Prozess noch einmal kurz selbst das Wort ergriffen. Das ist das
Recht einer Angeklagten - genau wie es ihr gutes Recht war, zu
schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Wer aber beides selektiv
in Anspruch nimmt, wie es in die Strategie passt, ist nicht
glaubwürdig. Erneut hat Zschäpe behauptet, von den Morden nichts
gewusst zu haben und die Angehörigen, um Entschuldigung gebeten. Wer
soll das ernst nehmen, wenn sie sich im Prozess zugleich weigerte,
die vielen Fragen der Anwälte der Familien zu beantworten? Auch
Zschäpes angebliche Loslösung von der rassistischen Ideologie des NSU
bleibt ein Lippenbekenntnis. An jeden noch so unbedeutenden
Aussteiger aus der Neonaziszene wird zurecht der Anspruch gestellt,
dass ein solcher Bruch unumkehrbar sein muss. Das heißt: Kein
Ausstieg ohne Auspacken.
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Datum: 03.07.2018 - 16:43 Uhr
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