Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verbot tödlicher Arzneimittel
ID: 1628345
noch als Last empfindet? Wenn der Krebs einen auffrisst und das
Ende absehbar ist? Wenn man merkt, dass man dement wird und nicht in
diesem Zustand leben möchte? Wohl viele haben sich schon solche
Fragen gestellt und für sich eine Antwort gefunden, geleitet
vielleicht von religiösen, moralischen und ethischen Überlegungen,
vielleicht aber auch von Erfahrungen und Erlebnissen im eigenen
Umfeld. Es mag einfach sein, eine Antwort zu finden, solange die
Frage etwas beschreibt, das uns noch nicht betrifft. Ob wir
aber zu unserer Antwort noch stehen, wenn wir irgendwann selbst
todkrank sind, wenn das Abstrakte real wird - das vermag niemand zu
sagen. Die Entscheidung an der Schwelle zwischen Leben und Tod - sie
ist etwas so Persönliches und Individuelles, dass es sich
verbietet, allen Menschen eine einzige Antwort als die
allgemeingültige vorzuschreiben. Egal, wie sie lautet. Die
Bundesverwaltungsrichter wussten, was sie taten, als sie 2017
entschieden, der Staat dürfe schwerkranken Menschen in extremen
Ausnahmesituationen den Zugang zu Medikamenten für eine Selbsttötung
nicht verwehren. Und sie haben mit ihrem Urteil weder Schleusen
geöffnet noch Dämme eingerissen: Nur etwa 100 Menschen haben bis
heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragt, ein tödliches
Medikament kaufen zu dürfen. Und vielleicht hat manchem, der keinen
Antrag gestellt hat, allein schon die Möglichkeit, es tun zu können,
eine Last von der Seele genommen. Dass das von Jens Spahn (CDU)
geleitete Gesundheitsministerium nun das Bundesinstitut für
Arzneimittel anweist, Anträge von Kranken auf eine tödliche Dosis
abzulehnen, verletzt die Würde und das Selbstbestimmungsrecht
todkranker Menschen. Denn der Minister kann mit seiner Anordnung
nicht verhindern, dass sich Kranke für den Freitod entscheiden. Wer
es sich leisten kann, fährt in die Schweiz und schläft dort sanft
ein. Wer das Geld nicht hat, stürzt sich vielleicht von einer Brücke
oder vor einen Zug - wenn er denn nicht ans Bett gefesselt ist. Will
Minister Spahn das? Natürlich ist es erstrebenswert, dass sich kein
Kranker das Leben nimmt, sondern vielleicht in einem Hospiz bis zum
Tod gepflegt wird. Oder auf einer Palliativstation schmerzfrei auf
den Tod wartet, vielleicht in einem künstlichen Schlaf mit Hilfe
der palliativen Sedierung. Aber auch dazu kann man niemanden zwingen.
Der Staat muss akzeptieren, dass für manche Menschen auch die
Entscheidung über ihre Todesstunde zu einem selbstbestimmten Leben
gehört. Er sollte deshalb ein Modell finden, dass die Umsetzung
dieses Willens ermöglicht, das aber auch Hürden aufstellt, um
Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Bloße Verbote helfen
jedenfalls nicht.
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Datum: 05.07.2018 - 21:30 Uhr
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