Abgasskandal – Staatsanwaltschaft darf sichergestellte interne VW-Unterlagen auswerten

Abgasskandal – Staatsanwaltschaft darf sichergestellte interne VW-Unterlagen auswerten

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Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück – Wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Dieselskandals



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(firmenpresse) - München, 06.07.2018 – Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht darf die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten internen VW-Akten zum Abgasskandal auswerten. „Das dürfte ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des Dieselskandals sein und voraussichtlich auch positive Auswirkungen auf die zahlreichen Zivilklagen geschädigter VW-Kunden haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

Zum Hintergrund: Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, beauftragte Volkswagen eine internationale Anwaltskanzlei mit der internen Aufarbeitung der Abgasmanipulationen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II kam es im März 2017 zu einer Durchsuchung der Münchener Geschäftsräume der Kanzlei. Dabei beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Akten und Dateien mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen. Sowohl VW als auch die Kanzlei wehrten sich gegen diese Aktion und reichen Verfassungsbeschwerden ein. Ende Juli 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Auswertung der Unterlagen daher vorerst gestoppt. Nun hat es die Verfassungsbeschwerden endgültig zurückgewiesen, d.h. die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen auswerten.

Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Volkswagen AG durch die Sicherstellung der Unterlagen weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei und im Hinblick auf die Durchsuchung kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.

Rechtsanwalt Dr. Leitz geht davon aus, dass die sichergestellten Dokumente einiges zur Aufklärung im Dieselskandal beitragen können. Besonders zu der Frage, wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt über die Abgasmanipulationen informiert war, dürften die Unterlagen Erkenntnisse liefern. „Zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer haben gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter bereits Klage eingereicht. Bisher hat VW versucht, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Das könnte nach der Auswertung der Unterlagen schwieriger werden“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.



Unabhängig von der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen VW gute Erfolgsaussichten. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 06.07.2018 - 13:58 Uhr
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