Die DSGVO in den EU-Mitgliedsländern: Wie ist der Stand?

Die DSGVO in den EU-Mitgliedsländern: Wie ist der Stand?

ID: 1628525

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam und betroffene Unternehmen müssen sich EU-weit auf weitreichende Änderungen einstellen. 1993 erließ die Europäische Gemeinschaft die Richtlinie 95/46/EG, die seitdem Maßstab für den Datenschutz in den Mitgliedstaaten der EU war. Die Richtlinie erforderte eine gesetzliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten.




(firmenpresse) - Die DSGVO hingegen ist in den Mitgliedstaaten als Verordnung unmittelbar anwendbar und hat Anwendungsvorrang vor mitgliedstaatlichem Recht (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV). Prinzipiell ist damit die Datenschutzgrundverordnung die wichtigste Quelle für die Klärung datenschutzrechtlicher Fragen. Die DSGVO sieht allerdings eine Vielzahl von Öffnungsklauseln vor, die den Mitgliedstaaten Rechtsetzungsbefugnisse einräumen.

Deutschland ist das erste Land, das ein entsprechendes DSGVO-Umsetzungsgesetz erlassen hat. Dieses gilt ebenfalls seit dem 25. Mai 2018 und ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Da bei vielen Unternehmen Unsicherheit über den derzeitigen Rechtsstand der Datenschutzregeln im europäischen Ausland besteht, haben wir eine Übersicht erstellt, die den Gesetzgebungsstand im Großteil der EU-Mitgliedstaaten aufzeigt. Wir aktualisieren unsere Übersicht regelmäßig.

Belgien

In Belgien wird die DSGVO in erster Linie unmittelbar angewendet. Es wurde jedoch ein Gesetz erlassen um die bisherige „Kommission zum Schutz der Privatssphäre“ in eine Aufsichtsbehörde umzugestalten, die den Anforderungen der DSGVO genügt. Dies ging mit einer Erhöhung des Budgets einher.

Bulgarien

In Bulgarien befindet sich der Entwurf für ein Umsetzungsgesetz noch in der öffentlichen Debatte. An dem schleppenden Umsetzungsverfahren wird national Kritik geübt. In einer Stellungnahme des Bulgarischen Industrieverbandes heißt es: „Der Mangel an Informationen über die bevorstehenden Gesetzesänderungen schafft Voraussetzungen für die Verbreitung von Fehlinformationen aus verschiedensten Quellen und verhindert, dass Unternehmen sich angemessen vorbereiten können.“(Quelle: СЕГА)

Dänemark

In Dänemark wird die DSGVO mit einem eigenen Datenschutzgesetz umgesetzt, das ergänzende Vorschriften für diverse Bereiche enthält.

Estland

In Estland hat die Regierung am 16.04.2018 einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz eingebracht.



Finnland

In Finnland hat die Regierung am 01.03.2018 einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz eingebracht.

Frankreich

Das Gesetz zur Umsetzung wurde von der Nationalversammlung am 14.05.2018 angenommen.

Griechenland

Ein Gesetzesentwurf wurde am 20.02.2018 veröffentlicht. Die Beratung zu dem Entwurf fand am 05.03.2018 statt.

Irland

Das Umsetzungsgesetz wurde am 18.05.2018 vom Dáil Éireann angenommen.

Italien

In Italien ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Ländern Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern inklusive weiterer Informationen, Originaltexte und Informationen zum verfahren in Landessprache erhalten Sie in unserem Blog unter: https://goo.gl/zt3bmEWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 06.07.2018 - 12:01 Uhr
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