Rheinische Post: Schutz der Nachtruhe hat Vorrang
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Lärm macht krank. Das ist keine neue Erkenntnis, trifft aber auf
Fluglärm in besonderem Maße zu: Steigt die Belastung durch Fluglärm
um zehn Dezibel, nimmt das Risiko für depressive Episoden einer
weithin beachteten wissenschaftlichen Studie zufolge durchschnittlich
um 8,9 Prozent zu. Bei Straßenlärm steigt das Risiko um 4,1 Prozent,
bei Schienenlärm sind es 3,9 Prozent. Kinder, die in Einflugschneisen
wohnen, lernen schlechter, auch das ist erwiesen. Trotzdem gibt es in
Deutschland kein gesetzlich verankertes Nachtflugverbot, sondern
lediglich eingeschränkte Betriebsgenehmigungen für manche Flughäfen
in den Nachtstunden. Die Folge sind zum einen Wettbewerbsverzerrungen
zwischen den Airports. Wie leicht diese Regelungen durchbrochen
werden, lässt sich zum anderen an der stetig steigenden Zahl
nächtlicher Starts und Landungen aufgrund von Verspätungen ablesen.
Daraus folgt: Um die Nachtruhe wirklich zu schützen, braucht es ein
gesetzlich verankertes Nachtflugverbot. Wer dagegen ökonomische
Gründe ins Feld führt, sollte die hohen Kosten durch Krankheiten
infolge von Fluglärm in seine Rechnung einbeziehen.
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Datum: 08.07.2018 - 20:40 Uhr
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