Erstes OLG spricht Klartext zur vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch den Volkswagenkonzern
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Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf teilt mit: "Das OLG Oldenburg erklärt
in einem Hinweisbeschluss kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin,
dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger
Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht
erfolgt sein dürfte" so Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert,
Gründungspartner der Sozietät.
"Soweit ersichtlich hat sich danit erstmals ein Oberlandesgericht
derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen
Volkswagen angeht" ordnet sein Partner Rechtsanwalt Tobias Ulbrich
den Hinweis ein.
"Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt
gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert" so Rogert
weiter. "In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um
einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung
des Abgasskandals seinesgleichen sucht" freut sich der Anwalt für die
Geschädigten.
Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 2b (Regus)
40212 Düsseldorf
Tel.: (0049) (0)211/310638-0
Fax: (0049) (0)211/25 03 132
Ulbrich@ru-law.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de
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Datum: 12.07.2018 - 08:10 Uhr
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