Rheinische Post: Kommentar /
Endlich ein Urteil
= VON FLORIAN RINKE
ID: 1630536
für ein solches Urteil sorgen musste: Ein Mädchen wird 2012 von einem
Zug erfasst, stirbt - und die Eltern leben seitdem in Ungewissheit,
ob es vielleicht ein Selbstmord war. Aufschluss könnte die
Kommunikation ihrer Tochter bei Facebook geben. Doch das Soziale
Netzwerk verweigert den Zugriff. Nun gab der Bundesgerichtshof den
Eltern jedoch recht. Zum Glück! Durch die Digitalisierung ändert sich
auch der Nachlass. Was früher in Kisten und Regalen verstaut wurde,
Tagebücher, Briefe, Fotos, Platten oder Filme, wird heute weltweit
auf Servern abgelegt. Doch obwohl das Internet keine Erfindung der
vergangenen Monate ist, es App-Stores, digitale Mediatheken und
Soziale Netzwerke schon seit zehn oder mehr Jahren gibt, wurde die
Frage des digitalen Nachlasses viel zu lange nicht beantwortet. Umso
wichtiger ist, dass es nun Klarheit gibt. Die Konzerne sollten daher
schleunigst auch bei anderen Themen wie dem Vererben von online
gekaufter Musik ihre Widerstände aufgeben. Und wo das nicht
geschieht, müssen wieder Richter oder zur Not der Gesetzgeber ran.
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Datum: 12.07.2018 - 21:32 Uhr
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