Gesetzeswidrige Abschiebung nach Afghanistan
ID: 1631748
nach Afghanistan gebracht wurde, hätte nach Recherchen des NDR nicht
abgeschoben werden dürfen. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl
beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Dagegen reichte der jetzt
20-jährige Afghane Klage ein. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht
Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus seiner Unterkunft
in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) geholt und abgeschoben
wurde. "Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine
Abschiebung erfolgen dürfen", teilte der Gerichtssprecher auf Anfrage
des NDR mit. In der Woche nach der Abschiebung hätte Nasibullah S.
vor Gericht angehört werden sollen.
Dokumente, die dem NDR vorliegen, belegen, dass das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde bei der
Abschiebung von falschen Voraussetzungen ausgingen. Sie glaubten, die
Ablehnung des Asylantrags sei rechtskräftig geworden, und S. könne
deshalb abgeschoben werden. Das Gericht hatte die Klage jedoch
bereits im August 2017 akzeptiert, zehn Monate vor der Abschiebung.
Die Anwältin von Nasibullah S., Sonja Steffen, hat das Sozialamt des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem auch die
Ausländerbehörde untersteht, mehrfach über die Klage informiert.
Das Schweriner Innenministerium als Fachaufsicht der
Ausländerbehörden bedauerte den Fehler in einer Stellungnahme,
verwies aber auf das Bundesamt, das die fehlerhaften Daten geliefert
habe. Aussagen des BAMF seien für die kommunalen Ausländerbehörden
bindend, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Laut den Dokumenten,
die dem NDR vorliegen, war die Klage dem BAMF bekannt. Dort ging man
aber offenbar fälschlicherweise davon aus, dass das
Verwaltungsgericht sie nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Weder
das Bundesamt noch das Bundesinnenministerium haben sich bislang auf
Anfrage des NDR dazu geäußert.
"Da sieht man, wie nachlässig das Bundesamt in den Klageverfahren
arbeitet. Die gerichtliche Verfügung liegt dem Bundesamt ja vor, die
müssen sich doch damit beschäftigen", sagte Anwältin Sonja Steffen,
die auch Stralsunder SPD-Bundestagsabgeordnete ist.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
Ulla Jelpke, kritisierte die Abschiebung scharf.
"Verfassungsrechtlich muss man hier von einem Verstoß sprechen." Denn
jeder Asylbewerber habe Anspruch auf Schutz, solange das Verfahren
nicht wirklich geklärt sei. "Von daher ist es im Grunde genommen ein
Skandal, dass hier einfach über die Gerichte hinweg abgeschoben
wird", so Jelpke.
Im Fall von Nasibullah S. gibt es bisher auch keine Hinweise, dass
dieser in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt gekommen wäre. Ihrem
Wissen nach sei S. nicht straffällig geworden, sagte Steffen. Das
Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern gab auf Nachfrage dazu
keine Auskunft und verwies auf den Datenschutz. Sonja Steffen hat
nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden Nasibullah
S. zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden
kann.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war wegen der
Sammelabschiebung und seinem Umgang damit heftig kritisiert worden.
Bei der Vorstellung seiner Pläne zur Asylpolitik hatte er gesagt:
"Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 - das war von mir
nicht so bestellt - Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden."
Am Tag danach wurde bekannt, dass sich der Hamburger Asylbewerber
Jamal M. nach seiner Ankunft in Kabul das Leben genommen hatte.
Seehofer wies die Kritik an ihm zurück.
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Datum: 17.07.2018 - 17:10 Uhr
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