ZDF begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Intendant Bellut: "Höchstrichterliche Re

ZDF begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts /
Intendant Bellut: "Höchstrichterliche Rechtsklarheit" (FOTO)

ID: 1632000

(ots) -
Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Rundfunkbeitrag. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Das Urteil der
Karlsruher Richter bestätigt im Kern, dass der Rundfunkbeitrag ein
angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn es in einem Detail bei
der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben
muss - es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt
höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht."

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag
keine Steuer darstellt und eine Anknüpfung der Beitragspflicht an die
Wohnung verfassungsgemäß ist. Zudem hat es die Beitragspflicht für
den nichtprivaten Bereich und für betriebliche Kraftfahrzeuge
bestätigt. Die Richter haben allerdings die aktuelle Regelung über
die Belastung von Zweitwohnungsinhabern bemängelt und damit der
Verfassungsbeschwerde einer Privatperson stattgegeben. Die Richter
geben den Ländern bis Juni 2020 Zeit für eine gesetzliche Korrektur.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die besondere Bedeutung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft und die
Demokratie hingewiesen. Er habe die Aufgabe, als Gegengewicht zu den
privaten Rundfunkanbietern zu einer inhaltlichen Vielfalt
beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht zu
gewährleisten sei. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Medien
und insbesondere der Netz- und Plattformökonomie des Internets, so
die Richter, wachse die Bedeutung der Aufgabe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, authentische, sorgfältig
recherchierte Informationen anzubieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch die
aktuelle Beitragshöhe im Verhältnis zum Angebot des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks als angemessen bewertet.



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Datum: 18.07.2018 - 11:27 Uhr
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