Die Chance fuer Reformen am Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte nutzen
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Die Chance fuer Reformen am Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte nutzen
Zur Europaratskonferenz in Interlaken am 18./19. Februar erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:
Im Mittelpunkt der morgen beginnenden Ministerkonferenz des Europarates wird die Zukunft des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR) stehen. Das Thema ist hochaktuell, da der Gerichtshof ein Opfer seines eigenen Erfolgs zu werden droht.
Ueber 100.000 anhaengige Verfahren aus 47 Mitgliedsstaaten stellen eine finanzielle und personelle Herausforderung dar, der der Gerichtshof in seiner gegenwaertigen Struktur nicht gewachsen ist. Seine bedeutsame Rolle als Waechter der Europaeischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist gefaehrdet.
Angesichts dieser schwierigen Situation ist es ein hoffnungsvolles Omen, dass Russland in Interlaken das Ratifizierungsdokument des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK hinterlegen will. Mit der Ratifizierung des Protokolls im Januar hat die russische Duma nach jahrelanger Blockade den Weg freigemacht fuer Reformen des Gerichtshofs. Zwar wurden schon bisher interne Verfahrensablaeufe vereinfacht und Verfahren beschleunigt; durch die wachsende Klageflut wurden viele Fortschritte jedoch auch wieder zunichte gemacht. Mit der Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls wird der Gerichtshof kurzfristig entlastet. Fuer die Zukunft ist es jedoch wichtig, dass in Interlaken eine politische Entscheidung auch fuer
mittel- und langfristige Strukturreformen faellt.
Unabhaengig davon muessen viele Mitgliedsstaaten so rasch wie moeglich ihre nationalen Rechtssysteme reformieren. Deren Defizite verursachen schliesslich die Arbeitslast der 47 Richterinnen und Richter am EGMR. Hier sind insbesondere die Tuerkei und Russland gefordert, von deren Buergern die meisten Beschwerden eingehen. Wichtig ist auch die konsequente Umsetzung der Urteile in den betroffenen Mitgliedsstaaten. Dies kann dazu beitragen, kuenftig aehnliche Beschwerdefaelle zu vermeiden und zugleich anderen Mitgliedsstaaten Orientierung zu geben. Seit
2008 unterstuetzt Deutschland den Human Rights Trust Fund, dessen Ziel es ist, die rechtliche Situation in Staaten mit einer besonders hohen Zahl an Beschwerden zu verbessern.
Die SPD-Bundestagsfraktion wuerdigt den Gerichtshof als bedeutendste Einrichtung des individuellen Menschenrechtsschutzes und unterstuetzt ausdruecklich alle Reformbemuehungen, die ihm einen institutionellen Rahmen geben, in dem er seine menschenrechtlichen Aufgaben erfuellen kann.
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Datum: 17.02.2010 - 13:17 Uhr
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