Nach der DSGVO ist vor ePrivacy!
ID: 1633361
Mit ihr zusammen sollte ursprünglich auch die so genannte ePrivacy-Verordnung (ePVO) eingeführt werden. Beide Verordnungen sollten also parallel gelten und sich ergänzen. Nun ist aber die DSGVO in der Welt und ePrivacy steckt noch in den Trilog-Verhandlungen der EU fest. Die Folge ist, dass wir im Moment eine Rechtsunsicherheit haben, da die ePVO bestimmte Lücken der DSGVO schließen sollte und das im Moment noch nicht leisten kann. Beispielsweise erleben wir das aktuell bei der sehr kontrovers geführten Debatte um die Frage, ob die Nutzung von Analyse-Cookies zu einer Einwilligungspflicht führt (Opt-In) oder ob, wie bisher auch, ein Opt-Out (also ein Widerspruch) genügen soll.
Was wird mit der ePVO künftig geregelt werden?
Die ePVO soll die DSGVO mit Blick auf Vorgaben für datenschutzfreundliche Software-Technik spezifizieren.
Die ePVO wird die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie und die Cookie-Richtlinie ersetzen.
Die ePVO wird also den Schwerpunkt im Schutz personenbezogener Daten im Internet haben.
Vor allem auf die Webseitenbetreiber werden erhebliche Änderungen mit der ePVO zukommen. Nach derzeitigem Stand muss bspw. jeder Browser einen Do-Not-Track-Mechanismus implementieren und in der Lage sein, Cookies von direkt besuchten Websites zu akzeptieren, jedoch Cookies von Drittanbietern (?Third Party Cookies?) blockieren zu können. Insbesondere in Deutschland setzt man derzeit gerne die sog. Cookie-Hinweis-Banner ein, was sich mit der ePVO erledigen würde.
Außerdem sollen Nutzer die Möglichkeit erhalten, ihre erteilte Einwilligung alle 6 Monate zu widerrufen; bleibt es dabei, könnte das dazu führen, dass die Verarbeiter alle 6 Monate die Betroffenen mit einer Einwilligung kontaktieren und die Möglichkeit zum Widerruf eröffnen müssten.
Die ePVO wird dann genauso wie die DSGVO aus EU-Verordnung in der ganzen EU einheitlich gelten. Und auch bei der ePVO ist ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% vom weltweiten Jahresumsatz vorgesehen.
Fazit
Vor allem alle Betreiber von Webseiten müssen sich darauf einstellen, dass mit der Geltung der ePVO nochmals bedeutende Änderungen erforderlich sein werden.
Es ist derzeit noch nicht ganz klar, wann die ePVO endgültig verabschiedet wird. Man rechnet aber damit, dass dies im Laufe des Jahres 2018 geschieht und die Verordnung dann ab dem 01.02.2019 gelten wird.
Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren und werden weiter darüber berichten. Fest steht aber schon jetzt, dass ab dem Moment, wenn die endgültige Fassung bekannt ist, mit der Umsetzung begonnen werden sollte, um nicht Gefahr zu laufen ? wie bei der DSGVO in vielen Fällen geschehen ? erst zum Stichtag oder gar später fertig zu werden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte&Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, UrheberrechtWir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung&Event, IT&Internet und Urheber&Medien.Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, DozentThomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent&Buchautorhttp://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 23.07.2018 - 15:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1633361
Anzahl Zeichen: 3611
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 263 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach der DSGVO ist vor ePrivacy!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Facebook Custom Audience ohne Einwilligung unzulässig ...
Die DSGVO hat es in vielen Fällen erst an den Tag gebracht: Viele der meist ohne nähere Prüfung eingesetzten Tools und Plugins sind aus Sicht des Datenschutzes zumindest problematisch. Einige darf man gar nicht einsetzen und bei wieder anderen müssen die Nutzer der Webseite zuerst einwilligen, d
DPRG schreibt Internationalen Deutschen PR-Preis 2019 aus (FOTO) ...
Mit 21 Kategorien und einer Sonderkategorie für "kreative und innovative Kommunikation" ist der Internationale Deutsche PR-Preis der DPRG in die Einreichungsphase gestartet. Bis zum 20. September 2018 können Unternehmen jeder Größe, Verbände, Organisationen und Agenturen Kommu
Die Hauptstadt wird zum Leichtathletik-Mekka ...
Neu-Isenburg, Juli 2018. Während die Topathleten beim Staffellauf, Hochsprung und Sprint um den EM-Titel kämpfen, läuft auch Aramark im Hintergrund zu Höchstleistungen auf. Das ist nicht das erste Mal, denn der Cateringdienstleister übernahm bereits 2009 die gastronomische Verpflegung für die
Hitzerekorde an den Hundstagen? - 35 Grad und mehr drohen (AUDIO) ...
Anmoderationsvorschlag: Nach Wochen der Dürre und fast keinem Regen in einigen Regionen Deutschlands, setzt der Sommer nun noch einen drauf. Wir stehen am Anfang der Hundstage, also den heißesten Tagen des Jahres, und uns droht eine längere Hitzewelle, in der sogar neue Hitzerekorde mÃ




