Erste Entscheidung zu DSGVO und Fotografie

Erste Entscheidung zu DSGVO und Fotografie

ID: 1633376
(PresseBox) - Das OLG Köln hat sich in einem Beschluss vom 18. Juni 2018, Az. 15 W 27/18 zu der sehr umstrittenen und wichtigen Frage geäußert, ob das Kunsturhebergesetz (KUG) durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdrängt wird. Die Frage ist für Fotografen und alle Nutzer von Bildern relevant. Denn wenn das so wäre, dann könnte auf die praktikablen Regeln des deutschen Rechts nicht mehr zurückgegriffen werden.

Im Ergebnis sagt jetzt das Oberlandesgericht in Köln, dass zumindest für den journalistischen Kernbereich das KUG wie bisher auch anwendbar bleibt. Offen bleibt aber leider, ob dies auch für die nicht-journalistische Bildnutzung, bspw. im Rahmen der freien Meinungsäußerung oder der Unternehmenskommunikation, gilt.

Das Gericht macht seine Meinung an Art. 85 DSGVO fest, wo geregelt ist, dass die nationalen Gesetze für journalistische Zwecke von der DSGVO abweichen dürfen. 

Der Kernsatz des Beschlusses lautet: 

?Artikel 85 DS-GVO erlaubt (?) nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen ? soweit sie sich einfügen ? erfassen kann.? 

Doch für allzu viel Jubel ist leider noch kein Raum. Denn das Problem des Anwendungsvorrangs der DSGVO bleibt für alle nicht-journalistischen Bereiche bis auf weiteres bestehen. Es bleibt zu hoffen, dass auch für diese Bereiche eine ähnliche Lösung von den Gerichten gefunden wird.

Und unabhängig davon muss auch hinzugefügt werden, dass ein Problem auf jeden Fall bleibt: Das KUG regelt nur die Nutzung und Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen, nicht aber deren Anfertigung. Die Anfertigung unterliegt also nach aktuellem Stand immer der DSGVO und bedarf einer Rechtfertigung. Denn schon das Anfertigen eines Fotos ist eine Datenverarbeitung. Hier muss der Gesetzgeber ran.



Timo Schutt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent

Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte&Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, UrheberrechtWir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung&Event, IT&Internet und Urheber&Medien.Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, DozentThomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent&Buchautorhttp://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesverkehrsminister Scheuer präsentiert neueste Generation Bus-Nachrüstung REACh - 10 neue Substanzen auf der Kandidatenliste
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 23.07.2018 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1633376
Anzahl Zeichen: 2748

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erste Entscheidung zu DSGVO und Fotografie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z