Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Züchtungsmethoden ist Rückschritt für Landwirtscha

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu neuen Züchtungsmethoden ist Rückschritt für Landwirtschaft und Gesellschaft / Fragen des Imports ungeklärt

ID: 1634130
(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein
Urteil zur Bewertung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer
Mutageneseverfahren wie dem Genome Editing entwickelt wurden,
veröffentlicht. Unabhängig von der Art der Veränderung stuft das
Gericht Pflanzen aus Mutagenese pauschal als gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) ein. Danach folgt der EuGH einer rein
prozessbezogenen Betrachtung und lässt das entstandene Produkt außer
Acht. "Der EuGH ignoriert mit seinem Urteil die wissenschaftliche
Bewertung der Experten europäischer und nationaler Behörden, nach der
Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden,
nicht als GVO einzustufen sind", kritisiert Stephanie Franck,
Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)
die Entscheidung des Gerichts.

Der BDP sieht in dem Urteil eine deutliche Abkehr von Innovationen
und Fortschritt in der Landwirtschaft. Dies ist umso bedenklicher,
als entsprechende Produkte in anderen Ländern bereits ohne
Regulierungsauflagen in den Markt kommen. Mit Blick auf die lange
Tradition und Erfahrung der Pflanzenzüchtung sind die Züchter
überzeugt, dass Pflanzen, die mit Hilfe neuer Züchtungsmethoden
entwickelt wurden, nicht den Regulierungsanforderungen des
Gentechnikrechts unterliegen sollten, wenn sie auch auf natürliche
Weise oder durch die Anwendung lang anerkannter klassischer
Züchtungsmethoden hätten entstehen können.

Offen bleiben die möglichen Auswirkungen auf den weltweiten
Handel. Konkret stellt sich die Frage, wie künftig mit
Importprodukten aus dem Ausland umgegangen wird, die unter Anwendung
der neuen Züchtungsmethoden entstanden sind. "Wir appellieren an die
politischen Entscheidungsträger, verlässliche Standards für Importe
zu schaffen", erklärt Franck.

Zum Hintergrund:



Angestoßen durch die Klage französischer Umweltverbände gegen die
nationale Umsetzung der EU-weiten Gentechnikgesetzgebung hatte der
oberste Gerichtshof Frankreichs den EuGH im Oktober 2016 mit einem
Vorabentscheidungsverfahren zur Bewertung neuer Mutageneseverfahren
beauftragt. Im Fokus stand vor allem die Frage, ob Pflanzen, die mit
Hilfe gezielter Mutagenese entwickelt wurden, der Definition eines
"gentechnisch veränderten Organismus" unterliegen und entsprechend zu
regulieren sind. Dies wurde nun durch den EuGH bestätigt, obwohl der
zuständige Generalanwalt in seiner Stellungnahme im Januar 2018 für
eine differenzierte Betrachtung so erzeugter Pflanzen plädiert und
eine generelle Einstufung als GVO zurückgewiesen hatte.



Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel. 02 28/9 85 81-17, Fax -19, ulrike.amoruso@bdp-online.de
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Datum: 25.07.2018 - 14:04 Uhr
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