Stegemann/de Vries: Mehr Klarheit bei neuen Züchtungstechnologien
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die neuen
molekularbiologischen Züchtungstechnologien geurteilt. Dazu erklären
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige
Berichterstatter Kees de Vries:
Albert Stegemann: "Mit dem heutigen Urteil gibt es nun
Rechtssicherheit. Damit fallen die neuen Züchtungstechnologien (NZT)
grundsätzlich unter das EU-Gentechnikrecht und unterliegen den
entsprechenden Vorgaben. Dennoch dürfen wir uns dem
Innovationspotenzial im Pflanzenbau in Europa nicht verschließen.
Denn die neuen Züchtungstechnologien können zur Bewältigung von
vielen globalen Herausforderungen maßgeblich beitragen -
beispielsweise um Pflanzen widerstandsfähiger gegen extreme
Wetterereignisse wie die anhaltende Trockenheit zu machen oder
Ernteerträge zu steigern. Nun gilt es, die Urteilsbegründung genau
auszuwerten. Wir müssen uns auf europäischer Ebene darauf
verständigen, wie wir zukünftig mit den neuen Züchtungstechnologien
umgehen wollen."
Kees de Vries: "Für Deutschland und Europa als Wissensstandort
bedeutet die Nutzung der neuen Züchtungstechnologien
vielversprechende Chancen, insbesondere im Bereich der
landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Deshalb ist es notwendig, auf
diesem wichtigen Zukunftsmarkt nicht den Anschluss zu verlieren. Es
muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft in Europa Innovationen
in der Pflanzenzüchtung möglich sind und auch kleine und
mittelständische Zuchtunternehmen im weltweiten Wettbewerb weiterhin
bestehen können."
Hintergrund: Der EuGH hat festgestellt, dass neue
Züchtungstechnologien grundsätzlich als gentechnisch veränderte
Organismen gemäß EU-Recht einzustufen sind. Ausgenommen davon sind
aber bestimmte Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe
von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten.
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Datum: 25.07.2018 - 14:45 Uhr
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