NetzDG führt offenbar zu Overblocking
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veröffentlichter Zahlen von einem Overblocking legaler Inhalte bei
Facebook und Google aus. Das Anfang 2018 in Kraft getretene
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke
unter Strafandrohung, illegale Inhalte rasch zu entfernen
(http://ogy.de/nare). Offensichtlich hat dieser Druck dazu geführt,
dass die Unternehmen viele Inhalte gelöscht haben, die eigentlich
legal sind. Sie wollen damit sichergehen, nicht nach dem NetzDG
bestraft zu werden. Bei den Löschungen berufen sich Facebook und
Google auf ihre Community Standards. Darin legen sie selbst fest, was
Nutzer auf ihren Plattformen teilen dürfen und räumen sich das Recht
ein, auch Inhalte zu entfernen, die von den Kommunikationsfreiheiten
gedeckt sind.
"Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu
Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht,
ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen.
Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein
Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu
erkennen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Facebook und
Google löschen nach eigenen Regeln, weil sie sich allein als private
Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen
wollen. Ihre Plattformen sind jedoch ein Teil der modernen
Öffentlichkeit geworden, so dass Menschen dort alles sagen können
müssen, was nicht gegen Gesetze verstößt."
TAUSENDE LÖSCHUNGEN WEGEN "HASSREDE"
Google hat nach eigenen Angaben für seine Videoplattform YouTube
im ersten Halbjahr 2018 Meldungen gegen rund 215.000 Inhalte nach dem
NetzDG erhalten. Rund 27 Prozent der gemeldeten Inhalte entfernte
Google demnach. Das Unternehmen bietet Nutzern sehr einfach die
Möglichkeit, sich auf das NetzDG zu berufen: Soll ein Video gemeldet
werden, kann ein Häkchen im Formular gesetzt werden. Google prüft
dann zunächst, ob das Video gegen die eigenen Community Standards
verstößt. Nur wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt eine Prüfung
anhand des NetzDG.
Bei Facebook gingen im selben Zeitraum nur 886 Beschwerden nach
dem NetzDG ein, in denen 1.704 Inhalte beanstandet wurden. In einer
Beschwerde können mehrere Inhalte gemeldet werden. Allerdings ist der
Meldevorgang auch deutlich komplizierter, zum Beispiel müssen Nutzer
die konkreten Straftaten in einem gesonderten Formular benennen.
Facebook löschte 21 Prozent der nach dem NetzDG gemeldeten Inhalte.
Wie viele Inhalte Facebook aufgrund eigener Standards in Deutschland
löschte, ist unbekannt - es dürften jedoch um ein Vielfaches mehr
sein. Im eigenen Transparenzbericht gibt das Netzwerk an, weltweit im
ersten Quartal 2018 rund 2,5 Millionen Inhalte allein aufgrund
sogenannter "Hate Speech" entfernt zu haben. In Deutschland waren es
2017 nach Unternehmensangaben monatlich rund 15.000 Inhalte wegen
"Hate Speech".
FACEBOOK, GOOGLE & CO. SIND INFORMATIONELLE GRUNDVERSORGER
GEWORDEN
Die Zahlen werfen die Frage auf, wie frei die Plattformen in der
Ausgestaltung ihrer Community Standards heute noch sein dürfen. Die
Unternehmen sind Informationsquellen für Milliarden Menschen.
Reporter ohne Grenzen betrachtet sie als Teil der informationellen
Grundversorgung der Gesellschaft, sie sind also essentiell dafür,
dass sich die Menschen in einer demokratischen Öffentlichkeit frei
und unabhängig informieren können. Dennoch löschen sie auf Basis
ihrer Community Standards Inhalte, die nach deutschem Recht
eigentlich zulässig wären. Es ist eine Art digitales Hausrecht, in
das Nutzer einwilligen müssen, wenn sie die Dienste nutzen wollen.
Der staatlich verordnete Löschdruck durch das NetzDG hat damit
offensichtlich dazu geführt, dass diese Community Standards
herangezogen werden, um die Plattformen von fragwürdigen Inhalten zu
"säubern" - im Zweifel auch mit solchen, die eigentlich vom Recht
gedeckt wären. Das NetzDG listet 21 Normen aus dem Strafgesetzbuch
auf. Verstoßen Inhalte nach Auffassung der Unternehmen dagegen,
müssen sie die Inhalte im Regelfall binnen 24 Stunden entfernen.
Kommen sie dieser Verpflichtung systematisch nicht nach, drohen hohe
Geldstrafen. Löschen die Unternehmen aber problematische Inhalte
bereits großzügig auf Basis ihrer Community Standards, entgehen sie
der Gefahr solcher Strafen. Eine unabhängige Überprüfung der
Löschpraktiken gibt es nicht.
UNABHÄNGIGE AUFSICHT SCHAFFEN
Reporter ohne Grenzen sieht die Bundesregierung durch die nun
veröffentlichen Zahlen in der Pflicht, das NetzDG umgehend zu
korrigieren. ROG plädiert dafür, eine unabhängige Aufsicht zu
schaffen, die über die Löschverfahren der Unternehmen wacht. Darin
wären neben Betreibern, Justizvertretern und Strafverfolgern zum
Beispiel auch "Anwälte der Nutzer" und zivilgesellschaftliche Akteure
vertreten. Der Aufsicht käme insbesondere die Rolle zu, die Verfahren
der privaten Betreiber im Ganzen, also über Einzelfallentscheidungen
hinaus, zu überwachen und Leitlinien für den Umgang mit Inhalten zu
entwickeln, die als illegal gemeldet werden. Außerdem sollte sie der
Öffentlichkeit berichterstatten und könnte als Schiedsstelle
fungieren, wenn Nutzer einer Löschentscheidung widersprechen.
Streitfälle müssten dann nicht direkt vor Gericht verhandelt werden,
würden aber auch aus den intransparenten Löschverfahren der
Unternehmen herausgelöst werden.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD bereits angekündigt,
Nutzungsbedingungen wie die Community Standards darauf prüfen zu
wollen, ob sie die Verbraucherrechte der Nutzer ausreichend wahren.
Diese Ankündigung muss die Große Koalition nun umsetzen. Die
Notwendigkeit ergibt sich aus der Größe der Unternehmen und ihrer
Relevanz für die Informationsinteressen der Gesellschaft. Mit dieser
gesonderten Stellung als informationelle Grundversorge gehen
besondere Sorgfaltspflichten und Kontrollbefugnisse der
Öffentlichkeit einher.
HOHE RELEVANZ FÜR DIE PRESSEFREIHEIT
Digitale Plattformen wie Facebook, Google und Twitter sind heute
essentieller Bestandteil der modernen Öffentlichkeit. Für den
Journalismus bieten sie enorme Potentiale, um Menschen zu
informieren. Gerade in Ländern mit eingeschränkter Informations- und
Pressefreiheit wird dies deutlich: In von Zensur geprägten
Mediensystemen bieten Facebook & Co. Freiheitsräume, in denen
unabhängige Informationen verbreitet und neue Publika erreicht werden
können. Ein Beispiel aus der Arbeit von Reporter ohne Grenzen ist das
ägyptische Oppositionsmedium Mada Masr, das den Großteil seiner
Reichweite aus dem Social Web bezieht - und ohne dieses kaum
überlebensfähig wäre.
ROG betrachtet jedoch mit Sorge, dass in Staaten auf der ganzen
Welt die Freiheitspotentiale unverhältnismäßig eingeschränkt werden,
etwa durch gesetzliche Verpflichtung zur massiven Löschung von
Inhalten. Das NetzDG fungiert hierzu als unrühmliches Beispiel, das
bereits von anderen Staaten übernommen worden ist. Umso wichtiger
ist, die systematischen Fehler des Gesetzes nun zu korrigieren.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz
15 von 180 Staaten.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Video-Statement von ROG-Geschäftsführer Christian Mihr zum NetzDG:
http://ogy.de/jwxh
Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland:
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.
Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink / Juliane Matthey
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29
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Datum: 27.07.2018 - 08:37 Uhr
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