Grundstückskauf: Vorsicht, entlegener Acker

Grundstückskauf: Vorsicht, entlegener Acker

ID: 1634909
(PresseBox) - Will ein Landwirt eine von seinen Liegenschaften entfernte Agrarfläche kaufen, muss er eine ganze Reihe bestimmter Kriterien erfüllen. Sonst gilt er als Nichtlandwirt und erhält keine erforderliche Genehmigung.

Äcker, Felder, Wiesen und Wälder kaufen ? das klingt unkompliziert. Doch anders als beim Erwerb von Immobilien genügt es nicht, vor einem Notar einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen. Für landwirtschaftliche Flächen ist eine gesonderte amtliche Genehmigung erforderlich. Trägt die Veräußerung zur ungesunden Verteilung von Grund und Boden bei, wird sie nicht erteilt. Rechtsgrundlage ist das Grundstückverkehrsgesetz von 1962. Es soll der Zersplitterung agrarischer Nutzflächen und der Spekulation vorbeugen. Damit sollen land- und forstwirtschaftliche Betriebe gefördert werden. Strukturwandel und Bodenpreisentwicklung sorgen jedoch zunehmend für Konflikte.

Immer wieder werden die Gerichte mit diesem typischen Fall beschäftigt: Ein Nichtlandwirt möchte landwirtschaftliche Grundstücke erwerben, obwohl ein ortsansässiger Landwirt genau diese Flächen zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und ebenfalls nach den Vertragskonditionen kaufen will. Also verweigert die Behörde dem Nichtlandwirt in der Regel eine Genehmigung. Im Sinn des Gesetzes kommt so der lokale Landwirt zum Zug.

Vom Landwirt zum Nichtlandwirt

Die Kriterien für das Versagen der obligatorischen Genehmigung sind in den vergangenen Jahren durch die Gerichte verschärft worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deutlich gemacht, dass es im Gegensatz zu früher nicht mehr genügt, nur festzustellen, ob der Käufer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Vielmehr muss der Flächenerwerb auch in einer konkreten Verbindung zu diesem Betrieb stehen.

Daran kann es zum Beispiel fehlen, wenn der Landwirt gar nicht beabsichtigt, die Flächen in seinen bestehenden Betrieb einzubringen und dann zu bewirtschaften. Möchte er sie für andere Zwecke, wie etwa zur Kapitalanlage oder auf Vorrat, erwerben, ist er in diesem Fall als Nichtlandwirt zu behandeln. Dass er bereits Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen ist, reicht zur Genehmigung nicht mehr aus.



Schlüssiges Betriebskonzept erforderlich

Diese Rechtsauffassung hat der BGH auf andere Fälle ausgedehnt. So kann die Genehmigung auch versagt werden, wenn die Hof- oder Betriebsstelle des Landwirts von den Kaufgrundstücken zu weit entfernt liegt und dadurch die Bewirtschaftung erschwert und unrationell wird. Künftig hat der Landwirt nachzuweisen, dass er das entfernte Grundstück in seinen Betrieb auch tatsächlich einbinden kann. Dazu muss er ein belastbares Betriebskonzept vorlegen. Subventionen nur für zusammenhängende Flächen Wie es zu bewerten ist, wenn ein ortsfremder Landwirt agrarwirtschaftliche Grundstücke als förderungswürdige ?Greening?-Fläche, also Dauergrünland oder ökologische Vorratsfläche, erwerben will, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Ein in Niedersachsen ansässiger Landwirt wollte landwirtschaftliche Nutzflächen in Brandenburg erwerben, obwohl sein Betrieb rund 480 Kilometer davon entfernt lag. Hier war es für die Behörden besonders interessant, sein Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept zu erfahren. Denn der Landwirt wollte die insgesamt etwa vier Hektar als ökologische Vorratsflächen nutzen. Weil der Kaufvertrag nicht genehmigt wurde, zog er vor Gericht.

?Öko? zählt nicht immer

Das Oberlandesgericht war der Ansicht, das Grundstücksgeschäft führe zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden und bestätigte die Genehmigungsbehörde. Die Richter verwiesen auf die große Entfernung zwischen Betriebssitz und Kaufflächen und verwarfen das betriebliche Ziel des Landwirts. Dieser hatte angegeben, die Flächen in Brandenburg als ökologische Vorratsflächen für seinen Betrieb in Niedersachsen zu erwerben und EU-Subventionen für diese Greening-Maßnahme erhalten zu wollen.

Hierin sah das Gericht den wesentlichen Grund, um die Genehmigung zu versagen. Das Oberlandesgericht führte an, dass der vordergründige Erwerb von weit entfernt liegenden Flächen allein zur Nutzung als ökologische Vorratsflächen eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden darstellt und somit die Veräußerung den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht. Ansonsten würden in Zukunft solche Käufe ökologischer Vorratsflächen geballt dort auftreten, wo der Boden geringeren Ertrag verspricht und dementsprechend preisgünstig erworben werden kann.

Die Mischung muss stimmen

Eine derartige Häufung von Brachflächen in diesen Regionen widerspricht dem zentralen Anliegen der Agrarpolitik, wonach ökologische Vorrangflächen die biologische Vielfalt Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion fördern sollen. Dies könne nur durch eine Durchmischung von aktiv bewirtschafteten und brachliegenden Landwirtschaftsflächen vor Ort erreicht werden.

Im Ergebnis stärkt diese Entscheidung die Rechte ortsansässiger Landwirte, die Bewirtschaftungsflächen in geringwertigen Bodenlagen besitzen. So werden sie davor geschützt, dass ortsfremde Landwirte ihre Böden aufkaufen mit dem Ziel, auf dem neuen Grund ihren Greening-Verpflichtungen nachzukommen und ihre höherwertigen und teureren Böden am Betriebssitz vor eben dieser Verpflichtung zu schützen. Würden solche Bodenverkäufe zugelassen, bestünde die Gefahr, in manchen Regionen gehäuft Brachflächen entstehen zu lassen.

Gesetzgeber sollte klare Regeln aufstellen

Obwohl die Gerichte inzwischen genau auf die Kaufkriterien schauen, fehlen durchgängig klare Maßstäbe dafür, in welchen konkreten Einzelfällen eine Genehmigung abgelehnt werden kann. Nicht immer ist nachvollziehbar, wie denn die geforderte Verbindung zwischen Betrieb und Erwerbsflächen beschaffen sein muss. Hier sollte der Bundesgerichtshof eindeutige Voraussetzungen aufstellen, um die Praxis der Genehmigungsbehörden für die kaufwilligen Landwirte vorhersehbar zu machen und für alle Beteiligten endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich wurde das Grundstücksverkehrsgesetz nicht dazu geschaffen, ortsfremde Landwirte vom regionalen Bodenmarkt von vornherein auszuschließen. Daher sollten Kaufinteressenten solche Rechtsgeschäfte umsichtig angehen und frühzeitig den Rat von Experten einholen.

Alexander Zschau, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig, alexander.zschau@ecovis.com

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführteBetriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com



drucken  als PDF  Rentenpaket: \ Finprove unterstützt die Kunden der Postbank beim alltäglichen Sparen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.07.2018 - 14:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1634909
Anzahl Zeichen: 7534

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 512 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundstückskauf: Vorsicht, entlegener Acker"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Advantage Lithium sichert sich Millionen? Orocobre kauft Aktien ...
Das ist mal eine gute Nachricht von Advantage Lithium (WKN A2AQ6C / TSX-V AAL): Das kanadische Unternehmen hat eine 12 Millionen Kanadische Dollar schwere Finanzierung durch Ausgabe von Aktien unter Dach und Fach gebracht. Knapp 15,586 Millionen neue Advantage Lithium Anteilscheine wurden zu 0,77 Ka

Rentenpaket: "Finanzierung nicht zu Lasten der Beitragszahler" ...
?Es ist positiv zu bewerten, dass sich die Bundesregierung zum hohen Stellenwert der gesetzlichen Rentenversicherung für die Absicherung der Menschen im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bekennt?, so Hermann Brandl, Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bayern Süd und zu

Chinas Stimmung schlägt positiv durch ...
Chinas Konjunkturpakete stärken den Bergbau und das nicht nur im eigenen Land, sondern sie stärken auch die Stimmung weltweit. Gerade hat China ein Konjunkturpaket vorgestellt, um die Binnennachfrage zu beleben. Dem Handelskrieg soll so entgegengewirkt werden. Immerhin ist das Reich der Mitte der

Zulieferindustrie: Lage und Erwartungen ohne neue Impulse ...
Das Geschäftsklima der deutschen Zulieferindustrie hat das Niveau der beiden Vormonate gehalten. Sowohl die Einstufung der aktuellen Lage als auch die Bewertung der Perspektiven bis zum Jahreswechsel 2018/2019 unterlagen im Juli keinen neuen Impulsen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umfrage


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z